Förderung von Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen und Schulsportanlagen
Der Freistaat Bayern gewährt seinen Kommunen Zuweisungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen an öffentlichen Schulgebäuden und notwendigen Schulsportanlagen nach Art. 10 BayFAG.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen und schulisch bedarfsnotwendigen Sportanlagen zur Sicherstellung und Modernisierung der öffentlichen Schulinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Erwerb und Umbau von Gebäuden
- General- und Teilsanierungen
- Maßnahmen nach Elementarschadensereignissen
- Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schulaufsichtlich genehmigter Raum- bzw. Flächenbedarf
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und Eigenmittel nachgewiesen
- Fachliche Prüfung der Planunterlagen vor Baubeginn
- Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Zuweisungsfähige Ausgaben über 100 000 € (bzw. 25 000 € bei Elementarschäden/Barrierefreiheit; 50 000 € beim Ausbau schulischer Ganztagsangebote)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuwendung (Muster 1a zu Art. 10 BayFAG)
- Schulaufsichtliche Genehmigung
- Nachweis der Gesamtfinanzierung/Eigenmittel
- Fachlich geprüfte Planunterlagen
- Nachweis über zweckentsprechende Verwendung nach Abschluss
Bewertungskriterien
- Finanzielle Lage der Kommune
- Demografische Entwicklung im Gemeindegebiet
- Bedeutung und Umfang der Baumaßnahme
- Überörtliches Einzugsgebiet der Einrichtung
- Staatsinteresse und politische Priorität
- Verfügbarkeit haushaltsrechtlicher Mittel
Beschreibung
Die Förderung von Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen und Schulsportanlagen in Bayern richtet sich an öffentliche Einrichtungen und Kommunen, die ihre schulische Infrastruktur umfassend erneuern, erweitern oder sanieren möchten. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt der Freistaat Bayern Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für General- und Teilsanierungen. Auch der Erwerb und Umbau bestehender Gebäude, Maßnahmen infolge von Elementarschäden, die Umsetzung von Barrierefreiheit sowie der Ausbau schulischer Ganztagsangebote sind förderfähig. Die Förderquote reicht je nach Haushaltslage, demografischer Entwicklung und Staatsinteresse von 0 % bis maximal 80 %, ergänzt durch einen Aufschlag von bis zu 15 Prozentpunkten für erstmals genehmigte Ganztagsangebote. Dank der fortlaufenden Antragsmöglichkeiten können Projekte flexibel bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden, solange die Maßnahmen noch nicht begonnen wurden und die finanzielle Gesamtplanung steht.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die schulaufsichtlich bestätigte Festlegung von Raum- und Flächenbedarf sowie der Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung inklusive Eigenmittel. Vor Baubeginn müssen Planunterlagen fachlich geprüft werden, und die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die festgelegten Bagatellgrenzen (ab 100.000 € bzw. ab 25.000 € bei Barrierefreiheit und Elementarschäden bzw. 50.000 € beim Ganztagsausbau) überschreiten. Bei der Bewertung spielen die finanzielle Lage der Kommune, Umfang und Bedeutung der Baumaßnahme, ein überörtliches Einzugsgebiet sowie die Verfügbarkeit haushaltsrechtlicher Mittel eine zentrale Rolle. Erforderliche Unterlagen sind der Antrag auf Zuwendung (Muster 1a zu Art. 10 BayFAG), die schulaufsichtliche Genehmigung, der Finanzierungsnachweis, fachgeprüfte Planunterlagen und der Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme.
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