Förderung von Beratungsdienstleistungen (inkl. Konsultationsbetriebe) Brandenburg
Brandenburg fördert landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Beratungsleistungen zu Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie sozioökonomischen Themen mit 100 % Zuschuss. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz sowie zum Tierwohl und bei sozioökonomischen Themen unterstützt. Zudem wird die Einrichtung von Konsultationsbetrieben gefördert, die Demonstrations- und Informationsmaßnahmen in 15 Themenfeldern anbieten.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungshonorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Skonti
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Beratungsfachkräfte durch LELF nach Beratererlass
- Abschluss eines Beratungsvertrages
- Mindestens zwei Stunden Vor-Ort-Beratung je Termin
- Förder- und Auszahlungsantrag innerhalb von 6 Monaten nach Beratungsvertragseinreichung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beratungsvertrag
- Nachweis des Anreizeffektes
- Beratungsprotokoll
- Förder- und Zahlungsantrag
Bewertungskriterien
- Relevanz für Klimaschutz- und Umweltziele
- Aktions- und Umsetzungsplanung
- Regionale Vernetzung
- Innovationsgehalt der Beratung
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Beschreibung
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unterstützt land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen in Brandenburg mit einer 100-prozentigen Zuschussförderung von Beratungshonoraren in Höhe von bis zu 85 € pro Beratungsstunde netto. Gefördert werden Einzel- und Kleingruppenberatungen in insgesamt 31 Fachgebieten – von Klimaschutz und Biodiversität über Digitalisierung, Nährstoffmanagement und Energieeffizienz bis hin zu Tierschutz oder Moor- und Gewässerschutz. Die anerkannten Beratungsfachkräfte sind nach dem Beratererlass des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung qualifiziert und führen jeweils mindestens zwei Stunden Vor-Ort-Beratung pro Termin durch. Der Antrag auf Förderung und die Einreichung des Nachweises des Anreizeffektes erfolgen fortlaufend ab dem 5. Februar 2024. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate, und der Förder- und Auszahlungsantrag ist innerhalb dieses Zeitraums zu stellen.
Im Rahmen der geförderten Gruppenberatungen schließen die Betriebe einen gemeinsamen Vertrag mit der Beratungsfachkraft und erhalten jeder für sich eine Abschlussdokumentation. Die Beratung wird detailliert protokolliert und bedarf der Unterschrift des stellvertretenden Betriebs sowie aller teilnehmenden Betriebe. Für alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist die Mitwirkung an den EU-weit vorgeschriebenen Sichtbarkeitsmaßnahmen verpflichtend: Das EU-Logo mit dem Hinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“ ist auf sämtlichen Publikationen, Präsentationen oder Websites zu platzieren. Zudem werden auf Investitionsvorhaben ab 50 000 € Erläuterungstafeln angebracht, die öffentlichkeitswirksam auf die Unterstützung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums hinweisen. Diese Maßnahmen gewährleisten Transparenz, stärken das öffentliche Vertrauen und unterstreichen den Stellenwert der GAP-Förderung in Brandenburg.
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