Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten
Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten in Kärnten für Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Abendschüler:innen mit Zuschüssen zu Pendel- und Ausbildungsfahrten. Anträge bis 31.10. des Folgejahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung berufsbedingter Fahrtkosten des Landes Kärnten unterstützt Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Abendschüler:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten bei Pendel- und Ausbildungsfahrten zur Sicherung der beruflichen Mobilität und zur Förderung nachhaltiger Verkehrsformen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Kosten für private Fahrten
- Mautkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- mindestens vier Pendeltage pro Woche
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Nachweis der Fahrtkosten mittels Originalbelegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid
- Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Originalbelege über Fahrtkosten
- Nachweise besonderer Voraussetzungen (z.B. Behindertenpass, Pendlerpauschale)
- Zahlungsbestätigungen für Mautkarten
Beschreibung
Die Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten des Landes Kärnten richtet sich an Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Abendschüler:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und unterstützt nachhaltig die berufliche Mobilität. Als direkte Zuschussförderung werden 50 % bis 100 % der nachgewiesenen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, private Fahrten und Mautkosten übernommen. Der Förderumfang variiert je nach Einkommen, Entfernung und genutztem Verkehrsmittel: Bei Nutzung öffentlicher Tickets kann ein Jahresticket oder bis zu zwölf Monatskarten eingereicht werden, bei privaten Fahrten werden streckenabhängige Pauschalen gewährt. Ziel ist die Entlastung der Teilnehmer:innen im Berufsalltag sowie die Förderung klimafreundlicher Verkehrsalternativen.
Die Antragstellung ist laufend möglich und kann bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres erfolgen. Fördervoraussetzungen sind der Hauptwohnsitz in Kärnten, mindestens vier Pendeltage pro Woche sowie die Einhaltung festgelegter Einkommensgrenzen. Zur Antragseinreichung sind folgende Unterlagen erforderlich: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid, Meldezettel, Originalbelege über Fahrtkosten (z. B. Monats-/Jahreskarten, Mautbelege), Nachweise besonderer Voraussetzungen (Behindertenpass, große Pendlerpauschale) sowie Zahlungsbestätigungen für Mautkarten. Die Auszahlung erfolgt als Direktzahlung auf das Bankkonto der Antragstellenden. Durch diese Maßnahme leistet das Land Kärnten einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung von Berufspendler:innen, zur Stärkung der regionalen Beschäftigung und zur Verringerung von CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich.
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