Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - "Innsbruck-Aktion"
Förderung für Tiroler Schulklassen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren und Unterstufenklassen der Gymnasien) aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz, um Innsbruck kennenzulernen. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Innsbruck durch Tirols Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren sowie Unterstufenklassen der Gymnasien aus definierten Bezirken.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren und Unterstufenklassen der Gymnasien aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz
Beschreibung
Die „Innsbruck-Aktion“ ermöglicht Tiroler Schulklassen abseits der Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land, die Landeshauptstadt auf nachhaltige und lehrreiche Weise zu entdecken. Förderberechtigt sind Volksschul-, Mittel-, Sonder- und Sonderschulklassen sowie Unterstufenklassen der Gymnasien aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz. Mit dem zielgerichteten Zuschuss werden pädagogische Exkursionen finanziell unterstützt und damit die Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und urbaner Gestaltung Innsbrucks gestärkt. Die Maßnahme trägt dazu bei, dass Lernende städtische Einrichtungen, Museen und historische Sehenswürdigkeiten erkunden und gleichzeitig ihre regionale Verbundenheit vertiefen können. Durch die Förderung erwerben Teilnehmer:innen vor Ort authentische Erfahrungen, die den Unterricht bereichern und den Zusammenhalt innerhalb der Klassen fördern.
Ein Antrag kann jederzeit vor Projektbeginn bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Landes Tirol eingereicht werden. Es entstehen weder Antragstellungsgebühren noch versteckte Kosten. Für eine fristgerechte Bewilligung ist darauf zu achten, dass der vollständig ausgefüllte Förderungsantrag vor dem ersten Projekttag auf dem schriftlichen Weg eingelangt. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, sind keine starren Einreichfristen zu berücksichtigen; die Bewilligung erfolgt zeitnah und individuell. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss und entlastet schulische Budgets, damit sich Lehrende und Lernende voll auf die inhaltliche Gestaltung und die pädagogische Umsetzung vor Ort konzentrieren können.
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