Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - "Innsbruck-Aktion"
Förderung für Schulklassen aus ausgewählten Tiroler Bezirken für Bildungsbesuche in Innsbruck. Antrag jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermöglichung von Bildungsbesuchen und Exkursionen der Landeshauptstadt Innsbruck für Tirols Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren sowie Unterstufenklassen der Gymnasien (ausgenommen Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land).
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Tiroler Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren oder Unterstufenklassen der Gymnasien aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz
- Vollständig ausgefüllter Antrag muss schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen eingereicht werden
Beschreibung
Die „Innsbruck-Aktion“ ermöglicht Volksschul-, Mittel-, Sonder- und Unterstufenklassen aus den Tiroler Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz, die Landeshauptstadt Innsbruck im Rahmen geförderter Bildungsbesuche zu erkunden. Dieser Zuschuss richtet sich an Bildungseinrichtungen und unterstützt organisierte Exkursionen in den Bereichen Geschichte, Kultur und Stadterkundung. Ziel ist es, Lernprozesse praxisnah zu gestalten, das Interesse an regionaler Identität zu stärken und Schülerinnen und Schülern einen lebendigen Einblick ins städtische Leben zu gewähren. Die Förderung gilt fortlaufend, sodass Klassen jederzeit vor Projektbeginn einen Antrag stellen können.
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist eine schriftliche Antragstellung bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Landes Tirol. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen; weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Gefördert werden Fahrtkosten, Eintritte sowie pädagogische Leitung im Rahmen des Besuchsprogramms. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den Richtlinien zur „Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols“ und wird nach Einreichung des Antrags bewilligt. Bildungseinrichtungen profitieren von einer unkomplizierten Abwicklung und kostenfreier Antragstellung. Durch die Innsbruck-Aktion erhalten Lehrkräfte und Lernende die Möglichkeit, Unterrichtsinhalte außerhalb des Klassenzimmers zu vertiefen und gleichzeitig das kulturelle Erbe der Region hautnah zu erleben.
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