Zuschuss

Förderung von Betreuungsvereinen

Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur Unterstützung anerkannter Betreuungsvereine bei Querschnittsaufgaben. Anträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 50% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2024
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein bei der Ausübung ihrer Querschnittsaufgaben nach § 15 BtOG, insbesondere Information, Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Betreuer*innen, Beratung und Netzwerkarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Fortbildungskosten
  • Netzwerkarbeit
  • Kosten für Fachliteratur
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Betreuungsverein nach § 2 LBetrG mit Sitz in Schleswig-Holstein
  • Mitarbeit in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 LBetrG
  • Beschäftigung mindestens einer hauptberuflich angestellten Fachkraft
  • Vorlage eines projektplanorientierten Leitlinien-Projektplans gemäß Richtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektplan
  3. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Qualität des Projektplans
  • Bedarfsgerechte Ausstattung der Fachkräfte
  • Erfüllung der Richtlinienvorgaben

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt gemeinnützigen Betreuungsvereinen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Förderung ihrer Querschnittsaufgaben gemäß § 15 BtOG. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Information, Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Betreuer:innen sowie die Beratung und Vernetzung im örtlichen Betreuungswesen. Antragstellende Organisationen müssen als Betreuungsverein nach § 2 LBetrG anerkannt sein, in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 LBetrG mitarbeiten und mindestens eine hauptberuflich angestellte Fachkraft beschäftigen. Die beantragten Mittel (Förderquote: 50 %–100 %) decken Personalaufwendungen, Sachkosten, Fortbildungskosten, Kosten für Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge und Netzwerkaktivitäten ab. Bewirtungskosten sind ausgeschlossen. Die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate, eine Antragseinreichung ist bis zum 31. Dezember des Vorjahres erforderlich, Projektbeginn ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich.

Die Bewertung der Förderanträge erfolgt anhand der Qualität des Projektplans, der bedarfsgerechten Ausstattung der Fachkräfte und der Erfüllung der Richtlinienvorgaben. Erforderliche Unterlagen bestehen aus dem Antragsformular, einem detaillierten Leitlinien-Projektplan und dem abschließenden Verwendungsnachweis. Die Förderung zielt darauf ab, die Querschnittsarbeit in Schleswig-Holstein nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln: von Infor­mationskampagnen über Vorsorgevollmachten bis hin zu Fortbildungen und Erfahrungsaustausch. Durch den Zuschuss werden Kapazitäten frei, damit Betreuungsvereine ihre zentrale Rolle im sozialen Netz des Landes weiterhin professionell wahrnehmen können.

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