Förderung von Betreuungsvereinen
Das Land Niedersachsen fördert anerkannte Betreuungsvereine mit Zuschüssen zu Personal- und Sachausgaben für Querschnittsaufgaben nach §15 BtOG. Anträge sind jährlich bis zum 30.09. für das folgende Jahr einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Querschnittsarbeit anerkannter Betreuungsvereine in Niedersachsen zu unterstützen, um die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zu gewährleisten, Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sicherzustellen sowie die Abstimmung mit kommunalen Betreuungsbehörden zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte und tätige Betreuungsvereine in Niedersachsen nach §15 BtOG
- Mindestens eine hauptberuflich als Voll- oder Teilzeitkraft angestellte Leitung
- Weitere hauptberuflich und/oder ehrenamtlich beschäftigte geeignete Fachkräfte
- Abstimmung des Wirkungskreises mit den örtlichen Betreuungsbehörden
- Ausschöpfung weiterer Einnahmequellen, z. B. nach §1875 Abs. 2 BGB i.V.m. §7 VBVG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen (PDF)
- Antrag auf Querschnittsförderung
- Antrag auf Fallpauschale
- Antrag auf Zusatzförderung (formalisierte Begleitung)
- Tätigkeitsbericht / Verwendungsnachweis
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Stellungnahme der örtlichen Betreuungsbehörde
Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt anerkannte Betreuungsvereine mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Personal- und Sachausgaben zur Durchführung der Querschnittsaufgaben nach § 15 BtOG. Gefördert werden gemeinnützige Träger, die ihren Wirkungskreis mit den örtlichen Betreuungsbehörden abstimmen und über eine hauptberuflich angestellte Leitungskraft sowie weitere fachlich geeignete Mitarbeitende verfügen. Pro Kalenderjahr können bis zu 30.000 € beantragt werden, um die Qualität der ehrenamtlichen Betreuung nachhaltig zu sichern und auszubauen. Anträge sind jährlich bis zum 30. September für das folgende Förderjahr einzureichen; abweichende Fristen gelten für Zusatzförderungen.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer:innen sowie die planmäßige Information und Unterstützung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus fördert das Programm die formalisierte Begleitung und den Erfahrungsaustausch unter ehrenamtlich Tätigen und die fachliche Beratung von Bevollmächtigten. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Personalkosten auch notwendige Sachmittel. Zur Antragseinreichung sind u. a. die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen, der Antrag auf Querschnittsförderung, ein Tätigkeitsbericht mit Verwendungsnachweis, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine Stellungnahme der zuständigen Betreuungsbehörde beizufügen. Anerkannte Betreuungsvereine in Niedersachsen erhalten so passgenaue Unterstützung, um die ehrenamtliche Betreuungslandschaft fachlich zu begleiten und auszubauen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.