Zuschuss

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer in deutschen Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Antragsstart für die Förderperiode 2026 am 14.01.2026.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, um den Fachkräftebedarf in der Branche nachhaltig zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Auszubildendenvergütung
  • Ausbildungsmaterialien
  • Betreuungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
  • nachgewiesener Ausbildungsvertrag für einen Berufskraftfahrer
  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsschreiben
  2. Ausbildungsvertrag
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Erforderlichkeit der Ausbildung
  • Unternehmensgröße
  • Branchenzugehörigkeit

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bundesweit bei der Ausbildung von Berufskraftfahrer:innen. Zielsetzung ist die langfristige Sicherung des branchenspezifischen Fachkräftebedarfs durch finanzielle Zuschüsse zu wesentlichen Ausbildungskosten. Gefördert werden Vergütungszahlungen an Auszubildende, notwendige Ausbildungsmaterialien sowie Betreuungskosten im Rahmen eines nachgewiesenen Ausbildungsvertrags. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Sitz bzw. die Niederlassung in Deutschland sowie die belegbare Notwendigkeit der Ausbildung innerhalb des Unternehmens. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit der Ausbildung, der Unternehmensgröße und der Zugehörigkeit zum Güterkraftverkehr. Der formale Antragsstart für die Förderperiode 2026 beginnt am 14. Januar 2026; die jährliche Frist läuft jeweils im Januar.

Interessant ist die Förderung für Unternehmen, die eigenverantwortlich Nachwuchs ausbilden und ihre Personalstruktur nachhaltig stärken möchten. Zur Antragseinreichung sind ein Antragsschreiben, der Ausbildungsvertrag sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Bewertet wird, inwieweit die geplante Ausbildung den betrieblichen Bedarf deckt und wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), umgesetzt durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Unternehmen erhalten so eine zuverlässige Unterstützung, um ihren Auszubildenden eine fundierte Qualifizierung im Berufskraftfahrerberuf zu ermöglichen und die Zukunftsfähigkeit ihrer Branche zu sichern.

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