Zuschuss

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen können einen Zuschuss für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin bzw. zum Berufskraftfahrer erhalten. Anträge sind bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres vor Ausbildungsbeginn zu stellen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: EUR 50.000 pro Ausbildungsverhältnis
Förderquote: 50% - 70%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Mit dieser Förderung soll einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegengewirkt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähige Kosten in Pauschalhöhe (bis zu EUR 50.000 pro Ausbildungsverhältnis)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorhaben, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen führen Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz durch und sind Eigentümer oder Halter zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge (>3,5 t bzw. ≥7,5 t ab 30.06.2024)
  • Ausbildungsverhältnis darf erst nach Bewilligung des Antrags beginnen
  • Ausschluss juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten sein
  • Vorhaben darf nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden

Beschreibung

Das bundesweit ausgerichtete Förderprogramm unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die ihre Auszubildenden zu Berufskraftfahrer:innen qualifizieren möchten. Ziel ist es, dem anhaltenden Fachkräftemangel in Betrieben mit schweren Nutzfahrzeugen langfristig entgegenzuwirken. Zugelassen sind sämtliche Unternehmen, die nach dem Güterkraftverkehrsgesetz Güter transportieren und zum Stichtag Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (ab 30.06.2024: mindestens 7,5 t) sind. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Eigenbetriebe mit mehrheitlicher öffentlicher Beteiligung sind ausgeschlossen. Ein Ausbildungsverhältnis darf erst nach Bewilligung des Antrags beginnen, und parallele Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln sind nicht zulässig.

Für Ausbildungsverhältnisse über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten werden pauschal bis zu EUR 50.000 je Ausbildungsplatz anerkannt. Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine Unternehmen erhalten 70 %, mittlere 60 % und größere Antragstellende 50 %. Die Anträge sind jeweils bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem die Ausbildung starten soll. Zur Antragseinreichung steht das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) bereit. Mit dieser Förderung erschließen sich nachhaltige Investitionen in die berufliche Zukunft von Fahrer:innen und tragen entscheidend zur Stärkung der Mobilitätsinfrastruktur in Deutschland bei.

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