Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren
Ausbildungszentren werden vom AMS beauftragt, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, aktiven Arbeitssuche, beruflichen Orientierung, Basisqualifizierung und Trainingsmaßnahmen durchzuführen. Das AMS fördert Personal- und Sachaufwendungen. Gültig ab 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren zur ökonomischen und zielgerichteten Bedienung der Bedarfe des Arbeitsmarktes durch ein abgestimmtes Paket an Leistungen. Das AMS fördert dabei Personal- und Sachaufwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, arbeitsmarktpolitische Orientierung, Basisqualifizierung und Training.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachaufwendungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss einer unbefristeten Rahmenvereinbarung und einer konkreten Jahres-Förderungsvereinbarung
- Abgeltung der entstehenden und nachgewiesenen Vollkosten (keine Pauschalierung)
- Nicht-Marktgängigkeit der angebotenen Ausbildungen
- Übertragung der Bildungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
- Teilnehmende Personen müssen arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen angehören
Beschreibung
Die Förderung ermöglicht bundesweit tätigen Ausbildungszentren, die vom Arbeitsmarktservice beauftragt wurden, ein abgestimmtes Leistungsportfolio für arbeitsmarktpolitische Zielgruppen anzubieten. Ziel ist die ökonomische und bedarfsgerechte Deckung der Anforderungen des Arbeitsmarktes durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, aktive Arbeitssuche, berufliche Orientierung, Basisqualifizierung und gezielte Trainings. Als förderberechtigte Einrichtungen kommen öffentliche und private Bildungsträger in Frage, die über eine unbefristete Rahmen- und eine konkrete Jahres-Förderungsvereinbarung mit dem AMS verfügen. Grundlagen dieses Modells sind das Bundesvergabegesetz sowie die Vorgabe, dass angebotene Ausbildungen nicht marktfähig sein dürfen.
Gefördert werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sachaufwendungen für die Umsetzung der Maßnahmen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, bis das zur Verfügung stehende Volumen ausgeschöpft ist. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die vollständige Abgeltung der nachgewiesenen Vollkosten ohne Pauschalierungen, die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes und die Qualifizierung von Teilnehmer:innen aus arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen. Die Förderung greift seit dem 1. Jänner 2013 und sichert eine verlässliche Finanzierung für Ausbildungszentren, die einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit leisten.