Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren
Das AMS fördert Personal- und Sachaufwendungen von Ausbildungszentren für Aus- und Weiterbildung, aktive Arbeitssuche, berufliche Orientierung, Basisqualifizierung und Trainingsmaßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Ausbildungszentren als Bildungsträger, um die Bedarfe des Arbeitsmarktes ökonomisch und gezielt zu bedienen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie die Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung zu senken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachaufwendungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beauftragung durch das AMS als Ausbildungszentrum
- Nicht-marktfähige Ausbildungen
- Nutzungsvereinbarung für ausschließliche Nutzung durch das AMS
Beschreibung
Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren richtet sich an Ausbildungszentren in ganz Österreich, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, aktiven Arbeitssuche, beruflichen Orientierung, Basisqualifizierung und Trainingsmaßnahmen umsetzen. Interessierte Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen können kontinuierlich Anträge stellen. Mit einem reinen Zuschussmodell werden sowohl Personalaufwendungen als auch sachliche Kosten gedeckt, um ein umfassendes Leistungspaket bereitstellen zu können. Ziel ist es, den lokalen und nationalen Arbeitsmarkt ökonomisch und passgenau zu unterstützen, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und durch gezielte Qualifizierung einen nachhaltigen Rückgang der Arbeitslosigkeit zu erzielen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Beauftragung durch das AMS als Ausbildungszentrum, die ausschließliche Nutzung der Einrichtung im Rahmen einer mehrjährigen Nutzungsvereinbarung sowie die Durchführung von nicht-marktfähigen Ausbildungen. Förderberechtigt sind Träger, die diese Vorgaben erfüllen und eine normative Bedarfsermittlung seitens des AMS nachweisen können. Gefördert werden insbesondere Aufwendungen für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie notwendige Sachmittel. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen, eine feste Frist besteht nicht. Durch die Unterstützung wird sichergestellt, dass qualitativ hochwertige Bildungsangebote kontinuierlich zur Verfügung stehen und passgenaue Qualifizierungsangebote für arbeitssuchende Personen angeboten werden. Gleichzeitig trägt diese Maßnahme dazu bei, den Fachkräftebedarf in unterschiedlichen Branchen gezielt zu decken und langfristig stabile Beschäftigungsperspektiven zu schaffen.
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