Förderung von bildungspolitischen Maßnahmen
Das Land Tirol fördert Projekte, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die sich positiv auf die Bildungslandschaft Tirols auswirken und die Weiterentwicklung der Tiroler Bildungslandschaft vorantreiben.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten
- Vollständige Beschreibung und Begründung des Projekts im Antrag
- Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standardisiertes Antragsformular
- Projektbeschreibung mit detailliertem Kostenplan
- Kontonummer
- Angaben zu bisherigen oder laufenden Förderansuchen zum gleichen Vorhaben
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt mit einem unbefristeten Zuschussprogramm gemeinnützige Bildungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Träger sowie Gebietskörperschaften, die mit ihren Projekten einen signifikanten Anteil zur Weiterentwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten. Vorrang erhalten vor allem Pflichtschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, doch sind auch juristische Personen des privaten Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht förderberechtigt. Durch die kontinuierlich offenen Einreichungsfristen können Antragsteller:innen flexibel auf pädagogische Bedarfe reagieren und innovative Lernkonzepte, inklusive beruflicher Aus- und Weiterbildung, nachhaltig verankern. Ziel ist es, zukunftsweisende Impulse für Lehrplangestaltung, digitale Pädagogik und integrative Bildungsmodelle in allen Tiroler Regionen zu setzen.
Für eine Antragstellung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten, standardisierten Antragsformulars erforderlich, das neben einer umfassenden Projektbeschreibung einen detaillierten Kostenplan enthält. Ergänzend müssen Kontodaten sowie Angaben zu bereits laufenden oder abgeschlossenen Förderansuchen zum gleichen Vorhaben vorgelegt werden. Als Nachweis für die zweckentsprechende Mittelverwendung dient nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis in Form von Tätigkeitsbericht und Zahlungsbelegen. Bei Förderbeträgen bis zu 5.000 € kann auf Antrag eine Akontozahlung gewährt werden; höhere Vorauszahlungen bedürfen einer gesonderten Begründung. Mit dieser Maßnahme fördert das Land Tirol die fachliche Vielfalt und eröffnet gemeinnützigen Träger:innen die Möglichkeit, Bildungspartnerschaften nachhaltig auszubauen und regionale Innovationspotenziale voll auszuschöpfen.
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