Förderung von Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
Förderung von Biomasseanlagen in Bestandsgebäuden in Nordrhein-Westfalen, wenn sie mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage ≥4 kWp kombiniert sind. Anträge bis 30.06.2027 möglich, ausschließlich online.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendung für die energetische Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden in Verbindung mit Solarenergie (thermische Solaranlage oder Photovoltaikanlage) zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Installation der Biomasseanlage
- Fachunternehmerleistungen
- Speicher und hydraulischer Abgleich
- Anbindung an Solaranlage oder Photovoltaikanlage
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegend)
- Kombination mit neu errichteter oder installierter thermischer Solaranlage oder Photovoltaikanlage ≥ 4 kWp
- Anlage muss wassergeführt sein und an Speicher ≥ 30 Liter/kW angeschlossen werden
- Nur eine Anlage je Gebäude und Standort zulässig
- Anlage muss im BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) gelistet bzw. als förderwürdig eingestuft sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das Online-Formular
- Sachverständigenerklärung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kostenvoranschläge/Angebote
- PIN-Code-Bestätigung
Beschreibung
Mit der Zuschussförderung für Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die energetische Modernisierung bestehender Gebäude. Erfasst sind Pelletkessel (Brennwert- und Heizwerttechnik), hybride Kombikessel sowie Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, jeweils in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder einer neu installierten Photovoltaikanlage ab 4 kWp. Gefördert werden Anschaffung, fachunternehmerische Montage, Speicher sowie der hydraulische Abgleich. Pro Anlage können bis zu 2 000 Euro für Brennwert-Pelletkessel und 1 750 Euro für Heizwerttechnik beantragt werden, Hybrid- und Holzkessel werden mit bis zu 1 000 Euro gefördert. Voraussetzung sind Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegend), eine wassergeführte Anlage mit mindestens 30 Liter/ kW Speichervolumen sowie die Listung im BAFA-Einzelmaßnahmen-Modul des BEG.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online bis zum 30. Juni 2027, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Antragberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümer:innen, Unternehmen aller Größen, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Genossenschaften und Verbände. Für die vollständige Antragsprüfung sind das elektronische Formular, eine Sachverständigen- und Unternehmererklärung, die Erklärung zum Unternehmensstatus, Kostenvoranschläge und die PIN-Code-Bestätigung einzureichen. Nachdem der Zuwendungsbescheid vorliegt, darf die Maßnahme beauftragt werden; der Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten vorzulegen. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verringerung fossiler Brennstoffe und zur Erreichung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen.
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