Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen (BioWärme Bayern)
Förderung für automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 kW und zugehörige Wärmenetze in Bayern zur dezentralen Energieversorgung und Klimaschutz.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung eines Anreizes zur sinnvollen Nutzung vorhandener Biomasse-Potenziale und Beitrag zu effektivem Klima- und Ressourcenschutz durch den Ausbau dezentraler Biomasseheizwerke und zugehöriger Wärmenetze.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Biomasseheizwerk
- Baukosten für Wärmenetz
- Planungs- und Ingenieurleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Kosten für Brennstoffanschaffung
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Biomasseheizwerk mit automatischer Beschickung und Nennwärmeleistung ab 60 kW
- Nachweis zugehöriges Wärmenetz oder Planung eines neuen Wärmenetzes
- Standort in Bayern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Abrufformular
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Klimaschutz und Ressourcenschutz
- Dezentrale Versorgungsstruktur und Regionalwertschöpfung
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Anlage
Beschreibung
Das Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt den Ausbau dezentraler, automatisch beschickter Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW sowie der zugehörigen Wärmenetze in Bayern. Ziel ist es, vorhandene Biomassepotenziale sinnvoll zu nutzen und einen effektiven Klima- und Ressourcenschutz zu fördern. Gefördert werden Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die mit dem Aufbau oder der Erweiterung von Biomasseheizwerken einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten. Durch die Kombination von erneuerbaren Energien und dezentralen Versorgungsstrukturen lässt sich eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung realisieren, die dem Leitbild der bayerischen Energiepolitik entspricht.
Förderfähig sind Investitionskosten für das Biomasseheizwerk, Baukosten für das Wärmenetz sowie Planungs- und Ingenieurleistungen. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten, Brennstoffanschaffung oder rückwirkende Ausgaben. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis eines Wärmenetzes beziehungsweise der Planung eines neuen Netzes sowie der Standort im Freistaat Bayern. Die Antragstellung erfolgt kontinuierlich ohne feste Frist, wobei das vollständige Antragsformular inklusive Abrufformular und Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Bei der Auswahl zählen insbesondere der Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, die wirtschaftliche und nachhaltige Ausrichtung der Anlage sowie die regionale Wirkung. Mit dieser Förderung werden Kommunen, Unternehmen und Betreiber:innen von Biomasseheizwerken dazu motiviert, innovative Wärmeversorgungslösungen umzusetzen und die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten.
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