Zuschuss

Förderung von Bodenreformangelegenheiten

Zuschuss zur Neugestaltung und Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen behördlicher Zusammenlegungsverfahren. Anträge möglich bis 30.06.2030.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.09. - 30.06.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: bis 65%
Projektstart ab: 01.12.2025

Förderziel

Förderung der Neugestaltung und Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Zuge öffentlicher Bodenreformverfahren (Grundzusammenlegungen) zur Verbesserung der Agrarstruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung und bauliche Verbesserung von Erschließungswegen
  • Instandsetzung (Generalsanierung) von Wegen
  • Bodenverbessernde Maßnahmen (Kultivierungsplanien, Entwässerungsanlagen)
  • Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen
  • Vermessungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Instandhaltungsmaßnahmen
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Behördliche Zusammenschlüsse von Landwirten (Agrargemeinschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften usw.)
  • KMU im Sinne der VO (EU) 2022/2472 im Forstsektor
  • Vollständige Bewilligungen für das Vorhaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Durchführungsbestimmungen
  2. Ausgefüllter Förderungsantrag
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Verpflichtungserklärung
  7. Mitgliederliste
  8. Genehmigungen/Bescheide
  9. Planliche Darstellung

Beschreibung

Die Landesförderung für Bodenreformangelegenheiten in Österreich unterstützt behördlich genehmigte Zusammenlegungsverfahren zur Neu­gestaltung und Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Agrarstruktur und die Stärkung regionaler Strukturen. Gefördert werden Agrar-, Bringungs-, Siedlungs- sowie Flurbereini­gungs­gemein­schaften und KMU im Forstsektor. Die Initiative bietet bis zu 65 % Zuschuss auf investive Ausgaben und läuft bis zum 30. Juni 2030. Der Projektstart ist ab Dezember 2025 möglich, Antragseinreichungen werden laufend bis 2030 entgegengenommen.

Förderfähig sind unter anderem die Errichtung und bauliche Verbesserung von Erschließungswegen, Generalsanierungen von Wegen, bodenverbessernde Maßnahmen wie Kultivierungsplanien und Entwässerungsanlagen, Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen sowie Vermessungskosten in Zusammenhang mit Flurbereinigungen und anderen Bodenreformmaßnahmen. Ausgeschlossen sind laufende Instandhaltungen und rückwirkende Kosten. Die maximale Förderquote beträgt je nach Maßnahme bis zu 65 % der anrechenbaren Gesamtkosten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung vor Baubeginn sowie das Vorliegen aller behördlichen Bewilligungen. Zur Antragseinreichung sind unter anderem ein ausgefüllter Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung, Verpflichtungserklärung, Mitgliederliste, Genehmigungen und planliche Darstellungen beizulegen. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 10 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, die auch für fachliche Rückfragen zuständig ist.

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