Zuschuss

Förderung von Dauerausstellungen und Museen

Laufende Förderung für Museumsneugründungen und Investitionsvorhaben in bestehenden Museen in Oberösterreich. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert werden Museumsneugründungen und laufende Investitionsvorhaben bei bestehenden Museen sowie die Verbesserung der baulichen und musealen Struktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Baumaßnahmen
  • Museale Strukturverbesserung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild
  • Einhaltung des Oö. Kulturförderungsgesetzes
  • Beachtung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Erfüllung der Förderkriterien für den Bereich Museen und Dauerausstellungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
  2. Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
  3. Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  4. Je nach Förderschiene zusätzliche Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Kulturleitbild und Fördergrundsätzen
  • Qualität und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  • Schlüssigkeit des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Förderinitiative des Landes Oberösterreich unterstützt dauerhaft den Aufbau und die Weiterentwicklung von Museen, Heimathäusern sowie Dauerausstellungen in ganz Oberösterreich. Träger:innen öffentlicher Einrichtungen und gemeinnütziger Organisationen können jederzeit Förderanträge einreichen, um Museumsneugründungen zu realisieren oder bauliche sowie museale Investitionsvorhaben in bestehenden Häusern umzusetzen. Dabei steht die Qualitätssteigerung der baulichen und inhaltlichen Struktur im Fokus: Investitionskosten, Baumaßnahmen und gezielte Verbesserungen der musealen Präsentationsformen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Förderung erfolgt nach den Grundsätzen des Oberösterreichischen Kulturleitbilds, des Kulturförderungsgesetzes sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes und orientiert sich an den spezifischen Kriterien für Museen und Dauerausstellungen.

Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine transparente Kostenkalkulation mit schlüssigem Finanzierungsplan erforderlich. Je nach Förderschiene können ergänzende Unterlagen verlangt werden. Die Beurteilung erfolgt unter anderem anhand der Übereinstimmung mit Leitbild und Fördergrundsätzen, der Zweckmäßigkeit des Vorhabens und der Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsmodells. Die Verwaltungseinheit Direktion Kultur und Gesellschaft der Oberösterreichischen Landesregierung gewährleistet eine kontinuierliche Abwicklung, wobei die Mittelvergabe langfristig angelegt ist. Mit dieser Fördermöglichkeit soll die kulturelle Infrastruktur gestärkt und die Vielfalt des oberösterreichischen Museumswesens nachhaltig gefördert werden.

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