Zuschuss

Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Förderung von Projekten zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in Thüringen. Laufende Antragsstellung möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Projekte, die demokratisches Bewusstsein stärken, Toleranz fördern und Weltoffenheit in der Gesellschaft verankern – etwa durch Workshops, Bildungsveranstaltungen und kulturelle Aktionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Honorare
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Mietkosten für Räumlichkeiten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Verwaltungskosten ohne direkten Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkungskreis in Thüringen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektförderung in den Bereichen Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungs- und Zeitplan
  3. Vereins- oder Stiftungsrechtsnachweis
  4. Nachweis Gemeinnützigkeit
  5. Eigenanteilsnachweis

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Praxisrelevanz und Zielgruppeneinbindung
  • Nachhaltigkeit und Wirkung

Beschreibung

Das Programm „Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger mit Sitz beziehungsweise Wirkungskreis in Thüringen. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die demokratisches Bewusstsein stärken, Toleranz vertiefen und Weltoffenheit langfristig in die Gesellschaft verankern. Gefördert werden beispielsweise Workshops, bildende Veranstaltungen und kulturelle Aktionen, die sich an Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund und die breite Öffentlichkeit richten. Die Antragstellung ist laufend möglich und bietet so flexible Einstiegschancen für Träger der außerschulischen Jugendhilfe, Schulen, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Initiativen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Honorare, Reise- und Übernachtungskosten sowie Mietkosten für Räumlichkeiten. Ausgeschlossen sind die Anschaffung von Immobilien, rückwirkende Kosten und Verwaltungskosten ohne direkten Projektbezug. Wesentliche Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, Praxisrelevanz mit Zielgruppeneinbindung sowie Nachhaltigkeit und Wirkung der Maßnahmen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung, eines Finanzierungs- und Zeitplans, eines Vereins- oder Stiftungsrechtsnachweises, eines Eigenanteilsnachweises und des Gemeinnützigkeitsnachweises. Die Förderung deckt thematische Schwerpunkte aus den Bereichen Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Bildung, Kultur, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung ab und lädt kreative Ansätze ein, um demokratisches Handeln in Thüringen wirkungsvoll zu stärken.

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