Zuschuss

Förderung von effizienten Wärmenetzen (Intelligente, effiziente und CO2-arme Wärmenetze)

Förderung von Modernisierung und Neubau intelligenter, effizienter und CO2-armer Wärmenetze in Hessen. Anträge jederzeit möglich im EFRE-Programm 2021–2027.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 30% - 45%

Förderziel

Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz und die Erneuerung technischer Anlagen für eine erweiterte und CO2-arme Nutzung, einschließlich Neubau von Wärmenetzen in Quartieren und ländlichen Räumen sowie Integration regenerativer Wärmeerzeugung.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Sachkosten
  • Gemeinkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ziel Erhöhung der Effizienz bestehender oder Neubau von Wärmenetzen
  • Prognose der jährlichen Wärmeeinspeisungsmenge aus erneuerbaren Energien oder Abwärme
  • CO2-Einsparung von mindestens 50 % gegenüber fossilem Referenzsystem
  • Mindestprojektkosten von 400 000 EUR

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabenskizze
  2. Antragsformular
  3. Vorhabenbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Stunden- und Zahlungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Klimaschutzpotenzial
  • Erhöhung der Energieeffizienz
  • Regionaler Nutzen für Hessen

Beschreibung

Das Programm unterstützt Investitionen in Hessens Wärmenetze, um die Energieinfrastrukturen zukunftsfähig, intelligent und CO₂-arm zu gestalten. Gefördert werden sowohl die Modernisierung bestehender Transport- und Verteilleitungen als auch der Neubau von Netzen in Quartieren und ländlichen Räumen. Dabei stehen die Effizienzsteigerung und CO₂-Entlastung im Mittelpunkt: Eine prognostizierte jährliche Wärmeeinspeisungsmenge aus erneuerbaren Energien oder Abwärme soll um mindestens eine Kilowattstunde je Euro Zuwendung steigen, und neue Netze müssen gegenüber fossilen Referenzsystemen mindestens 50 % CO₂ einsparen. Ebenfalls förderfähig sind integrierte Anlagen zur regenerativen Wärmeerzeugung, intelligente Steuerungskomponenten und technische Anlagenerneuerungen, um den grünen Umbau aktiv voranzutreiben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, kommunale Gebietskörperschaften, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen wie Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften mit Projekten in Hessen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gewährt. Die Förderquote beträgt je nach Projektausrichtung bis zu 30 %–45 % der förderfähigen Ausgaben für Sach- und Gemeinkosten. Antragstellende erstellen vorab eine Vorhabenskizze und reichen diese digital im EFRE-Portal ein. Nach fachlicher Begutachtung durch die Hessen Agentur folgt die Bewertung durch ein Beratungsgremium und die formale Prüfung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Einreichungen sind jederzeit möglich – eine Vorabberatung erhöht die Planungssicherheit und reduziert Abläufe. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung, die Senkung von Treibhausgasemissionen und die Stärkung regionaler Wertschöpfung in Hessen. Berichtspflichten sowie Sichtbarkeits- und Kommunikationsverpflichtungen gewährleisten Transparenz und nachhaltige Wirkung der geförderten Projekte.

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