Zuschuss

Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit

Unterstützung des Betriebs von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in der Steiermark durch Personalkofinanzierung. Anträge für das Folgejahr sind bis 01.10. des laufenden Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 615,60 € pro Anstellungsstunde
Förderquote: 33%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung eines auf Qualitätsrichtlinien basierenden Betriebs von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren, JugendrÄume, Jugendkulturzentren etc.) mit pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal und begleitenden Freizeitangeboten sowie Lernhilfe und Beratungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung muss den Qualitätskriterien laut Merkblatt Offene Jugendarbeit entsprechen
  • Öffnungszeiten mindestens 15 Wochenstunden
  • Hauptfinanzierung durch Gemeinden oder andere öffentliche Geldgeber

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Tätigkeitskonzept
  3. Ausbildungsnachweise der JugendarbeiterInnen

Bewertungskriterien

  • Diversität der Zielgruppe
  • Räumliche Ausstattung und Lage
  • Umfang der Öffnungszeiten
  • Kooperation und Vernetzung
  • Partizipation der Jugendlichen
  • Ausrichtung an der Steirischen Jugendstrategie

Beschreibung

Im Rahmen einer strukturierten Kofinanzierung leistet das Land Steiermark einen Beitrag zur Personalkofinanzierung von offenen Jugendeinrichtungen wie Jugendzentren und Jugendräumen. Gefördert wird ein Drittel der förderfähigen Personalkosten in Höhe von 615,60 € pro Anstellungsstunde und Jahr. Einreichungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder Vereine, die durch pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal altersgerechte Freizeit-, Lern- und Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 26 Jahren bereitstellen. Voraussetzung ist ein Betrieb nach definierten Qualitätsrichtlinien bei einer Mindestöffnungszeit von 15 Wochenstunden sowie eine Hauptfinanzierung durch Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Geldgeber.

Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 1. Oktober für das Folgejahr und erfordert die Einreichung des vollständig ausgefüllten Förderungsansuchens inklusive Tätigkeitskonzept und Ausbildungsnachweisen der Jugendarbeiter:innen. Ausgaben für Sachmittel, Reisen oder Investitionskosten sind ausgeschlossen. Die Bewilligung orientiert sich an Bewertungskriterien wie Zielgruppendiversität, räumliche Ausstattung und Lage, Umfang der Öffnungszeiten, Kooperation und Vernetzung, Partizipation der Jugendlichen sowie Ausrichtung an der Steirischen Jugendstrategie. Durch die Förderung soll eine flächendeckende, qualitativ hochwertige offene Jugendarbeit gesichert und weiterentwickelt werden. Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen, können sich frühzeitig über den Förderungsleitfaden der Fachabteilung informieren und entsprechende Förderansuchen einreichen.

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