Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Unterstützung des Betriebs von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in der Steiermark durch Personalkofinanzierung. Anträge für das Folgejahr sind bis 01.10. des laufenden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung eines auf Qualitätsrichtlinien basierenden Betriebs von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren, JugendrÄume, Jugendkulturzentren etc.) mit pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal und begleitenden Freizeitangeboten sowie Lernhilfe und Beratungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Reisekosten
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung muss den Qualitätskriterien laut Merkblatt Offene Jugendarbeit entsprechen
- Öffnungszeiten mindestens 15 Wochenstunden
- Hauptfinanzierung durch Gemeinden oder andere öffentliche Geldgeber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Tätigkeitskonzept
- Ausbildungsnachweise der JugendarbeiterInnen
Bewertungskriterien
- Diversität der Zielgruppe
- Räumliche Ausstattung und Lage
- Umfang der Öffnungszeiten
- Kooperation und Vernetzung
- Partizipation der Jugendlichen
- Ausrichtung an der Steirischen Jugendstrategie
Beschreibung
Im Rahmen einer strukturierten Kofinanzierung leistet das Land Steiermark einen Beitrag zur Personalkofinanzierung von offenen Jugendeinrichtungen wie Jugendzentren und Jugendräumen. Gefördert wird ein Drittel der förderfähigen Personalkosten in Höhe von 615,60 € pro Anstellungsstunde und Jahr. Einreichungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder Vereine, die durch pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal altersgerechte Freizeit-, Lern- und Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 26 Jahren bereitstellen. Voraussetzung ist ein Betrieb nach definierten Qualitätsrichtlinien bei einer Mindestöffnungszeit von 15 Wochenstunden sowie eine Hauptfinanzierung durch Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Geldgeber.
Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 1. Oktober für das Folgejahr und erfordert die Einreichung des vollständig ausgefüllten Förderungsansuchens inklusive Tätigkeitskonzept und Ausbildungsnachweisen der Jugendarbeiter:innen. Ausgaben für Sachmittel, Reisen oder Investitionskosten sind ausgeschlossen. Die Bewilligung orientiert sich an Bewertungskriterien wie Zielgruppendiversität, räumliche Ausstattung und Lage, Umfang der Öffnungszeiten, Kooperation und Vernetzung, Partizipation der Jugendlichen sowie Ausrichtung an der Steirischen Jugendstrategie. Durch die Förderung soll eine flächendeckende, qualitativ hochwertige offene Jugendarbeit gesichert und weiterentwickelt werden. Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen, können sich frühzeitig über den Förderungsleitfaden der Fachabteilung informieren und entsprechende Förderansuchen einreichen.