Förderung von Einrichtungen, die Hospizleistungen erbringen
Förderung von Institutionen in Vorarlberg, die Hospizleistungen wie Beratung und Begleitung schwerkranker Menschen sowie Trauerbegleitung zuhause und in Pflegeheimen anbieten.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Institutionen, die eine Begleitung von schwerkranken Menschen, auch Trauerbegleitung zuhause sowie in Pflegeheimen erbringen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikationen für die Erbringung von Hospizleistungen
- Beratung und Begleitung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen
- Begleitung und Entlastung der Angehörigen
- Trauerbegleitung, einschließlich Gruppen für Trauernde
- Zusammenarbeit mit ÄrztInnen, Krankenpflegevereinen, Mobilen Hilfsdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Palliativstationen, Krebshilfe und anderen Einrichtungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Beschreibung
Die laufende Förderinitiative in Vorarlberg unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, umfassende Hospizleistungen anzubieten. Im Mittelpunkt steht die fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sowie die professionelle Trauerbegleitung im häuslichen Umfeld und in Pflegeheimen. Als Zuschuss konzipiert, wird die Versorgung Betroffener und deren Angehöriger durch ehrenamtliches und diplomiertes Fachpersonal verbunden mit niedrigschwelligen Bildungsangeboten gestärkt. Kooperationen mit Ärzt:innen, Krankenpflegevereinen, Mobilen Hilfsdiensten, Palliativstationen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, der Krebshilfe und weiteren sozialen Einrichtungen vertiefen die Netzwerkstrukturen vor Ort.
Teilnehmende Institutionen müssen nachweisen, dass sie sowohl die fachlichen Qualifikationen für Hospizbegleitung besitzen als auch Angebote zur Entlastung und Trauerbegleitung – darunter Gruppenformate – durchführen. Einreichungsvoraussetzungen sind unter anderem ein detailliertes Unternehmenskonzept, Bilanz und Rechnungslegung, ein Tätigkeitsbericht sowie eine formale Leistungsvereinbarung. Die unbefristet laufende Antragsmöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung und ist für alle Interessierten ohne Fristbeschränkung zugänglich. Ziel ist es, die Lebensqualität schwerkranker Menschen und ihrer Angehörigen bis zum Lebensende zu sichern und professionelle Begleitung in jeder Phase zu gewährleisten.