Förderung von Einrichtungen für Suchtkranke oder Suchtgefährdete (Objektförderung)
Förderung für anerkannte Einrichtungen der Sucht- und Drogenkoordination Wien zur Unterstützung von Betrieb und Investitionen zur Prävention, Beratung, Behandlung und Betreuung von suchtkranken oder suchtgefährdeten Personen in Wien. Formlose Antragstellung jederzeit möglich; Anerkennung gilt fünf Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung anerkannter Einrichtungen der SDW zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Suchterkrankungen, zur Beratung, Behandlung und Betreuung suchtkranker oder suchtgefährdeter Personen sowie zur sozialen und beruflichen Reintegration und zur Gewährleistung der Sicherheit der Wiener Bevölkerung gemäß dem jeweils gültigen Wiener Suchtkonzept.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positiver Abschluss eines Anerkennungsverfahrens
- Schriftlicher Antrag mit inhaltlichem Konzept
- Darstellung der Organisationsstruktur und personellen Ausstattung
- Nachweis finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Beilagen und Nachweise laut Förderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Inhaltliches Konzept
- Organisationsstruktur und personelle Ausstattung
- Finanzierungsplan
- Weitere Nachweise laut Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Konformität mit dem Wiener Suchtkonzept
- Qualität des inhaltlichen Konzepts
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung
Die Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH gewährt in Wien ansässigen, gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen, die sich der Prävention, Beratung, Behandlung und Betreuung suchtkranker oder suchtgefährdeter Personen widmen. Gefördert werden sowohl laufende Betriebs- als auch Investitionskosten, sofern die Vorhaben dem jeweils gültigen Wiener Suchtkonzept entsprechen. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Vermeidung von Suchterkrankungen, zur Sicherstellung professioneller Unterstützungsangebote und zur sozialen sowie beruflichen Reintegration Betroffener. Die Förderung setzt eine positive Anerkennung als Suchthilfeeinrichtung voraus und richtet sich an Träger, die substanzgebundene wie substanzungebundene Abhängigkeiten behandeln.
Formlose Anträge können jederzeit gestellt werden, eine erteilte Anerkennung bleibt fünf Jahre gültig und ist verlängerbar. Antragstellende legen ein detailliertes inhaltliches Konzept vor, führen ihre Organisationsstruktur und personelle Ausstattung aus und belegen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand eines Finanzierungsplans. Beilagen und Nachweise richten sich nach den Förderrichtlinien der SDW. Bewertet wird nach Konformität mit dem Wiener Suchtkonzept, Qualität des Angebots und finanzieller Solidität. Anerkannte Einrichtungen verpflichten sich zu standardisierter Dokumentation, jährlichen Leistungsberichten und Jahresabrechnungen. Die Mittelverwendung ist sparsam, wirtschaftlich und zweckgebunden zu gestalten. Durch diese kontinuierliche Unterstützung werden nachhaltige Strukturen in der Wiener Suchthilfe gestärkt und langfristig die Lebensqualität und Sicherheit der Bevölkerung gefördert.