Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden
Zuschuss für Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die Eltern beraten oder Angebote für Familien bereitstellen. Antragsfristen je nach Maßnahme bis 01.08., 30.09. bzw. 30.11. des Folgejahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Familienberatungsstellen, Familienbildungsangeboten, Familienbegegnungen und Familienzentren, um die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien in Sachsen-Anhalt landesweit und nachhaltig zu stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt
- Nachhaltige, landesweite Aufgabenwahrnehmung und ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Familienbildungs- und begegnungsmaßnahmen müssen landesweit bedeutsam sein und von einer pädagogischen Fachkraft mit akademischem Abschluss durchgeführt oder verantwortet werden
- In geförderten Familienzentren mindestens eine pädagogische Fachkraft mit 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten und akademischem Abschluss im Bewilligungszeitraum beschäftigen
- Betreiber von Familienzentren müssen regelmäßigen Fachaustausch und ein Konzept zur Qualitätssicherung nachweisen
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Beschreibung
Mit dem Zuschussprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt werden landesweit Einrichtungen gefördert, die Eltern beraten oder Familienbildungs- und Begegnungsangebote realisieren. Förderberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die Elternberatung, Familienbildungsmaßnahmen, Familienbegegnungen oder Familienzentren betreiben. Anträge sind beim Landesverwaltungsamt, Landesjugendamt, einzureichen – jeweils zum 1. August für überregional tätige Familienverbände, zum 30. September für Bildungsangebote und zum 30. November für Begegnungsmaßnahmen und Familienzentren. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und Familien durch qualifizierte, pädagogisch fundierte Maßnahmen.
Gefördert werden Familienbildungs- und Begegnungsmaßnahmen mit bis zu 45 Euro pro Teilnehmertag (bzw. 22 Euro ohne Übernachtung) und der Betrieb von Familienzentren mit Zuschüssen bis zu 31.100 Euro. Die Fördersumme darf maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Bedingung ist eine landesweite, nachhaltige Aufgabenwahrnehmung bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Familienbildungs- und Begeg-nungsangebote müssen von einer pädagogischen Fachkraft mit akademischem Abschluss durchgeführt oder verantwortet werden. In Familienzentren sind kontinuierlich mindestens 0,7 Vollzeitäquivalente durch eine pädagogische Fachkraft mit akademischem Abschluss nachzuweisen. Zudem ist der regelmäßige Fachaustausch mit anderen Zentren sowie ein Konzept zur Qualitätssicherung vorzulegen. Besondere Maßnahmevoraussetzungen sind zu beachten.
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