Förderung von Energieberatungen und -konzepten
Förderung von Energieberatungen in der Steiermark in drei Kategorien (Telefon-, Vor-Ort- und Beratungsstellenberatung, Gebäudechecks, Beratung gegen Energiearmut). Indirekter, nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Rechnungslegung. Gültig bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Energieberatungen per Telefon, Vor-Ort oder in Beratungsstellen, von Vor-Ort-Gebäudechecks für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gemeinden sowie Beratung gegen Energiearmut zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung der Heiz- und Stromkosten und Beitrag zum Klimaschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten für Energieberatung
- Gebäudechecks
- Fahrtkosten (ab 15 km Entfernung)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erstellung eines Energieausweises
- Thermografische Aufnahmen
- Zusatzleistungen wie Förderabwicklung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in der Steiermark
- Energieberatung nur durch gelistete Energieberater:innen des Netzwerks Energieberatung Steiermark
- Unternehmen und Vereine nur im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Energieberatung
- Kopie der Rechnung
- Kopie des Beratungsprotokolls
- Zahlungsanforderung
- De-minimis-Erklärung (für Unternehmen und Vereine)
Beschreibung
Die Förderung von Energieberatungen und -konzepten des Landes Steiermark unterstützt seit 2017 private und öffentliche Akteur:innen, Interessenverbände, Vereine sowie – im Rahmen der De-minimis-Regelung – Unternehmen dabei, Energieeffizienz sowie Erneuerbare Energien im Gebäudebereich voranzutreiben. Gefördert werden drei Beratungsformen: telefonische oder persönliche Erstgespräche in Beratungsstellen, umfassende Vor-Ort-Gebäudechecks für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder kommunale Liegenschaften sowie spezielle Energiearmut-Beratungen. Einmalig wird ein indirekter, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der bei Rechnungslegung abgezogen wird. Zuwendungsfähig sind dabei Beratungskosten, Vor-Ort-Checks und Fahrtkosten ab 15 km Entfernung; nicht gefördert werden Energieausweise, thermografische Aufnahmen oder Zusatzleistungen wie die Förderabwicklung. Anträge können bis 31.12.2026 gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen wie Liegenschaftseigentümer:innen, Mieter:innen und Nutzungsberechtigte ebenso wie juristische Antragsteller:innen, beispielsweise Gemeinden, Hausverwaltungen und Vereine. Voraussetzung ist ein Standort in der Steiermark sowie die Durchführung durch gelistete Energieberater:innen des „Netzwerks Energieberatung Steiermark“. Unternehmen und Vereine nutzen die Förderung ausschließlich im De-minimis-Beihilferahmen. Die Abwicklung erfolgt über das Antragsformular Energieberatung, Rechnungskopie, Beratungsprotokoll, Zahlungsanforderung und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, Heiz- und Stromkosten nachhaltig zu senken, das Energiesparverhalten zu optimieren und einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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