Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen
Bundesweite BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Senkung von CO₂-Emissionen und die Unterstützung klimafreundlicher Gebäudesanierungen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Fensteraustausch, Erneuerung der Heizungsanlage, Solaranlagen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten vor Antragstellung
- Planungs- und Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in oder Eigentümergemeinschaft eines Bestandsgebäudes in Deutschland
- Gebäude muss sanierungsbedürftig bzw. für die beantragte Maßnahme geeignet sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge der Fachunternehmen
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Unabhängige Fachunternehmerbestätigung
Beschreibung
Das bundesweite Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Gefördert werden Investitionen wie Wärmedämmungen, Fensteraustausch, Erneuerung von Heizungsanlagen oder Installation von Solaranlagen. Ziel ist eine nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Privatpersonen, Wohnungseigentümer:innen, Vermieter:innen, Unternehmen und kommunale Einrichtungen können fortlaufend Anträge stellen und von attraktiven Zuschusssätzen profitieren, um ihre Gebäude klimafreundlich zu modernisieren.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Eigentumsnachweis an einem sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude in Deutschland sowie die Bestätigung durch unabhängige Fachunternehmen. Förderfähige Ausgaben sind ausschließlich die Investitionskosten der beantragten Maßnahmen. Nicht erstattungsfähig sind rückwirkende Kosten vor Antragstellung sowie Planungs- und Beratungskosten. Für die Antragstellung sind das offizielle Antragsformular, Kostenvoranschläge der ausführenden Fachbetriebe und der Nachweis der Eigentumsverhältnisse einzureichen. Durch die kontinuierlich offene Antragsperiode bietet das Programm Flexibilität bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum deutschen Klimaschutz im Gebäudesektor.
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