Zuschuss

Förderung von externen Projekten mit gleicher Zielsetzung

Die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller fördert externe Projekte in der Region Ulm/Donau-Iller, die benachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen und Chancengerechtigkeit fördern. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller unterstützt externe Projekte, die benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Region Ulm/Donau-Iller neue Perspektiven eröffnen und Chancengerechtigkeit in Bildung, Freizeit, Kultur, Gesundheit und sozialer Teilhabe fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Einrichtung oder Organisation
  • Projekt in der Region Ulm/Donau-Iller
  • Keine profitorientierten Unternehmen
  • Keine Privatpersonen
  • Eigenanteil von mindestens 10 % der Projektkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter und rechtskräftig unterzeichneter Förderantrag
  2. Finanzierungsplan mit Eigenanteil von mindestens 10 %

Beschreibung

Die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller unterstützt ganzjährig externe Projekte in der Region Baden-Württemberg, die benachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen und Chancengerechtigkeit in Bildung, Freizeit, Kultur, Gesundheit und sozialer Teilhabe fördern. Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger und öffentliche Institutionen, die ein Vorhaben mit vergleichbarer Zielsetzung in Ulm/Donau-Iller umsetzen möchten. Voraussetzung ist ein Projektzeitraum von bis zu 12 Monaten sowie ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten, der auch durch Spenden beziehungsweise andere Drittmittel erbracht werden darf. Profitorientierte Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis eines vollständig ausgefüllten und rechtskräftig unterzeichneten Förderantrags sowie eines transparenten Finanzierungsplans.

Interessierte Organisationen können unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars den Förderantrag jederzeit einreichen. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, damit die Auszahlung des Zuschusses erfolgen kann. Sollten Vorausfinanzierungsfragen auftreten, bietet die Stiftung individuelle Abstimmungsangebote an. Durch dieses Programm eröffnet die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller nachhaltig Chancen für junge Menschen, deren Startbedingungen aufgrund sozialer, finanzieller oder familiärer Umstände eingeschränkt sind. So werden langfristig flächendeckende Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten gestärkt.

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