Zuschuss

Förderung von Familienberatungsstellen

Zuschuss für Familienberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Fach- und Sekretariatskräften. Anträge bis 01.11. für das Folgejahr möglich; bei Neugründung spätestens 3 Monate vor dem geplanten Förderbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Unterstützung von Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und Sekretariatskräften zur Sicherstellung einer multiprofessionellen, unentgeltlichen und präventiven Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Honorarkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beratungsarbeit muss unentgeltlich erfolgen
  • Bestätigung des Jugendamtes über Abstimmung im kommunalen Jugendhilfesystem
  • Verbindliche Vernetzungsvereinbarungen mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen
  • Angebot präventiver Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz sowie Früherkennung sozialer Probleme
  • Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und ehrenamtlichen Strukturen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Fördergrundsätze Familienberatung in NRW
  2. Regeln des fachlichen Könnens für Familienberatungsstellen
  3. Erlass Fachbezogene Pauschale 2025
  4. Rechtsverbindliche Bestätigung 2024 (freie Träger)
  5. Rechtsverbindliche Bestätigung 2024 (öffentliche Träger)
  6. Anlage zur rechtsverbindlichen Bestätigung
  7. Anlage 1 Berechnungsbogen 2024
  8. Anlage 2 Nachweis der Kooperationsleistungen
  9. Mitteilung zur Förderung von Familienberatungsstellen für Kooperationen

Beschreibung

Förderung von Familienberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden sowie Vereinen einen Zuschuss zur Beschäftigung von Fach- und Sekretariatskräften in familienberatenden Einrichtungen. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer multiprofessionellen, unentgeltlichen und präventiven Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Gefördert werden unter anderem Erziehungs­beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft, Ehe- und Lebensberatungsstellen, integrierte Beratungsstellen, spezialisierte Anlaufstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt sowie Einrichtungen mit thematischem Schwerpunkt. Die Mittel stehen als fachbezogene Pauschale für Personal- und Honorarkosten zur Verfügung und tragen zur Stärkung von Erziehungs- und Beziehungskompetenzen sowie zur Früherkennung sozialer Problemlagen bei.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem eine schriftliche Bestätigung des Jugendamtes zur Einbindung in die kommunale Jugendhilfeplanung sowie verbindliche Vernetzungsvereinbarungen mit mindestens drei Partnern aus zwei unterschiedlichen Bereichen. Weiterhin müssen präventive Angebote, ein Kooperationskonzept mit Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Strukturen sowie ein Beratungsangebot für Eltern vor, in oder nach Trennung/Scheidung beziehungsweise für Alleinerziehende (mindestens 25 % der Fälle bei komplexen Erziehungsproblemen) nachgewiesen werden. Anträge sind bis zum 01.11. für das folgende Kalenderjahr, bei Neugründungen spätestens drei Monate vor Förderbeginn beim Landschaftsverband Rheinland einzureichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten und Honorare. Für die Antragstellung werden die Fördergrundsätze Familienberatung, Regeln des fachlichen Könnens, Erlass zu Pauschalen 2025 sowie weitere Bestätigungs- und Berechnungsbögen benötigt. Interessierte Träger finden detaillierte Hinweise im jeweiligen Anforderungsbogen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

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