Zuschuss

Förderung von Familiengrundschulzentren

Förderung zum Ausbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren im Regierungsbezirk Arnsberg zur Unterstützung von Familien im Quartier. Anträge für den Zeitraum 1.8.2026–31.7.2027 können bis zum 31.7.2026 eingereicht werden, für neue Standorte bis zum 1.10.2026.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 28.800 € pro halbe Stelle bzw. bis zu 8.000 € pro Zentrum jährlich
Förderquote: 80%
Projektstart ab: 01.08.2026
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ausbau und Betrieb multiprofessioneller Netzwerke an Grundschulen zur Unterstützung von Familien durch präventive, niederschwellige und teilhabeorientierte Angebote in Kooperation mit Offenen Ganztagsschulen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Koordinations- und Leitungsstellen
  • Personal- und Sachausgaben für konkrete Angebote

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeindliche Schulträger des Regionalverbands Ruhr im Regierungsbezirk Arnsberg
  • Für neue Standorte: kreisfreie oder -angehörige Städte/Gemeinden in NRW mit mindestens zwei am Startchancen-Programm teilnehmenden Offenen Ganztagsschulen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Anlage 1)
  2. Verwendungsnachweis (Anlage 3)

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Eckpunkte zur Erziehung und Bildung
  • Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle
  • Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen und verfügbaren Haushaltsmitteln

Beschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg fördert den Ausbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren im Regierungsbezirk Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Ziel ist die Etablierung multiprofessioneller Netzwerke an Grundschulen, die Familien durch präventive, niederschwellige und teilhabeorientierte Angebote stärken. Gefördert werden Personalkosten für Koordinations- und Leitungsstellen (bis zu 28.800 € pro halbe Stelle jährlich) sowie Personal- und Sachausgaben für konkrete Offerten (bis zu 8.000 € pro Zentrum jährlich). Kommunale Schulträger (kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden) können bestehende Zentren weiterführen; für neue Standorte ist eine Mindestzahl von zwei am Startchancen-Programm teilnehmenden Offenen Ganztagsschulen erforderlich. Die Projektlaufzeit beträgt jeweils 12 Monate, wobei 20 % der Gesamtkosten als Eigenanteil nachzuweisen sind.

Anträge für den Förderzeitraum 1. August 2026 bis 31. Juli 2027 können bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden; für neue Familiengrundschulzentren gilt eine Frist bis 1. Oktober 2026. Bewertet werden unter anderem die Qualitätssicherung, Erfolgskontrolle sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen gemäß den Eckpunkten zur Erziehung und Bildung. Erforderliche Unterlagen sind das Antragsformular (Anlage 1) und der Verwendungsnachweis (Anlage 3). Die Bewilligung obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Förderung bietet kommunalen Träger:innen eine strukturierte Möglichkeit, Grundschulen als lebendige Quartierszentren zu gestalten und Familien unterstützend vor Ort zu begleiten.

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