Zuschuss

Förderung von Familienorganisationen

Förderung von Vorarlberger Familienorganisationen, Ferienheimen und dem Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch zur Durchführung familienorientierter Maßnahmen, Kindererholungsaktionen und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Familienförderungsgesetzes. Gültig seit 01.01.2020, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Familienorganisationen und familienorientierten Einrichtungen in Vorarlberg bei der Umsetzung von familienorientierten Maßnahmen, Veranstaltungen, Kindererholungsaktionen und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Familienförderungsgesetzes.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung von familienorientierten Maßnahmen
  • Einhaltung des Familienförderungsgesetzes und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit)
  • Antragstellung und Bekanntgabe der Mitgliederanzahl bzw. Teilnahmebestätigung
  • Jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag und Bekanntgabe der Mitgliederanzahl

Beschreibung

Im Rahmen einer unbefristeten Zuschussinitiative für Vorarlberg werden gemeinnützige Familienorganisationen, Ferienheime und das Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch bei der Umsetzung familienorientierter Maßnahmen gefördert. Ziel ist die Stärkung des sozialen Miteinanders durch Veranstaltungen, Kindererholungsaktionen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit gemäß dem Familienförderungsgesetz. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Beratung sowie Arbeit & Soziales und Unternehmensfinanzierung, die für rund 10.000 Mitgliedsfamilien wirksam werden. Antragsberechtigt sind Vorarlberger Interessenverbände, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die sämtliche Aktivitäten sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig gestalten. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Basis einer jährlichen Beschlussfassung der Landesregierung, wobei die Antragstellung jederzeit möglich ist.

Für die Beantragung sind ein formeller Antrag sowie die Bekanntgabe der Mitgliederzahl beziehungsweise eine Teilnahmebestätigung erforderlich. Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der Vorgaben des Familienförderungsgesetzes und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg. Insbesondere müssen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten werden. Diese Maßnahme richtet sich an Vorarlberger Familienbünde, Familienverbände, Kinderfreunde, Ferienheime sowie das Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch, die damit ihre Beratungs- und Betreuungsangebote ausweiten und Kinder erholsame Ferienerlebnisse ermöglichen können. Eine kontinuierliche Mittelvergabe garantiert, dass familienorientierte Projekte zeitnah und flexibel realisiert werden können.

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