Zuschuss

Förderung von Famulatur-Abschnitten

Gefördert werden ambulante Famulatur-Abschnitte in vertragsärztlichen Praxen oder Einrichtungen im Freistaat Thüringen mit einer Pauschale von 250 € pro Monat (max. zwei Abschnitte). Anträge müssen vor Antritt eingereicht werden.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen
Fördersumme: 250 € pro Monat

Förderziel

Förderung von Famulatur-Abschnitten in vertragsärztlichen Arztpraxen oder Einrichtungen (haus- oder fachärztlicher Bereich) im Freistaat Thüringen zur Unterstützung angehender Medizinstudierender.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Absolvierung einer Famulatur in einer vertragsärztlichen Praxis oder Einrichtung im Freistaat Thüringen
  • Antragstellung vor Antritt der Famulatur
  • Einreichung des Antrags im PDF-Format per Post oder E-Mail

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (PDF)

Beschreibung

Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen ermöglicht die finanzielle Unterstützung ambulanter Famulatur-Abschnitte in vertragsärztlichen Praxen oder Einrichtungen des haus- und fachärztlichen Bereichs. Mit einer Pauschale von 250 € pro Monat und maximal zwei Abschnitten fördert die Maßnahme Medizinstudierende, die praktische Erfahrungen im Freistaat Thüringen sammeln möchten. Durch dieses Angebot wird der ärztliche Nachwuchs gezielt in der ambulanten Versorgung gestärkt und lokale Praxen erhalten Impulse zur Ausbildung zukünftiger Haus- und Fachärzt:innen.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Antragstellung vor Beginn der Famulatur sowie der Nachweis über die Absolvierung in einer vertragsärztlichen Einrichtung Thüringens. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars (PDF) im Postversand oder per E-Mail – ausschließlich im PDF-Format. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist ausgeschlossen. Pro Famulaturabschnitt ist ein gesonderter Antrag nötig, ebenso bei Aufteilung auf zwei Praxen über jeweils 14 Tage. Die stetig offenen Fristen ermöglichen eine flexible Planung entlang des Studiums, ohne feste Antragszeiträume. Mit dieser Förderung werden angehende Mediziner:innen optimal in die ambulante Patientenversorgung eingeführt und zur Landarztpraxis ermutigt.

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