Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen, Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen EFRE-Zuschüsse für innovative Vorhaben in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung. Anträge sind laufend möglich, mindestens 14 Tage vor Projektbeginn.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Basis neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in Mecklenburg-Vorpommern durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
- Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen
- Vorrangige Nutzung des ZIM des Bundes – max. 2 Vorhaben in EFRE-Förderperiode 2021–2027
- Nachweis gesicherter Eigenanteilsfinanzierung
- Vorhaben muss zur Schaffung oder Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (bei Verbundvorhaben)
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirtschaftlicher Erfolg und Verwertungsaussicht
- Schaffung bzw. Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Digitalisierungsprojekte in Wirtschaft, Wissenschaft und gemeinnützigen Einrichtungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Beratungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Basis aktueller wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die mit ihrem Projekt zur Schaffung oder Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Mindestfördersumme 15.000 € beträgt.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der überwiegend regionale Projektdurchführung und der Nachweis der gesicherten Eigenanteilsfinanzierung. Ein Vorrang des bundesweiten Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) ist zu beachten; es können bis zu zwei Vorhaben in der EFRE-Periode 2021–2027 profitieren. Die Förderquote variiert je nach Projektumfang und Unternehmensgröße zwischen 25 % und 100 %. Bewertet werden insbesondere Innovationsgehalt, wirtschaftliche Verwertbarkeit sowie der Beitrag zur Beschäftigungssicherung. Anträge sind fortlaufend möglich und spätestens 14 Tage vor Vorhabensbeginn beim Technologie-Beratungs-Institut GmbH einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektskizze (bei Verbundvorhaben), Antragsformular und Verwendungsnachweis.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.