Förderung von Forschungsprojekten an der Fachhochschule Salzburg GmbH
Finanzieller Zuschuss an die Fachhochschule Salzburg GmbH für wissenschaftliche Forschungen. Gültig von 22.03.2013 bis unbegrenzt. Auszahlung der Mittel jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung der Fachhochschule Salzburg GmbH für die Durchführung und Begleitung wissenschaftlicher Forschungsprojekte im Rahmen der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2025.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Inhaltliche Ausrichtung der Forschungsprojekte muss der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2025 entsprechen
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen Forschungsförderung (Antragsformular Wissenstransfer)
- Projektdarstellung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Projektpartnern, Ort und Zeitrahmen
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz des Transfervorhabens
- Eignung und Erfahrung des Projektteams
- Struktur und Nachvollziehbarkeit des Gesamttransferkonzepts
- Angemessenheit der Ressourcenplanung
- Adressierung und Management von Projektrisiken
Beschreibung
Die Fachhochschule Salzburg GmbH erhält im Rahmen der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2025 eine jährliche finanzielle Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zielsetzung dieser Förderlinie ist die gezielte Unterstützung von Forschungs- und Transferprojekten, die einen messbaren Beitrag zur Stärkung des Forschungsstandorts Salzburg sowie zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Zugelassen sind ausschließlich Projekte, deren thematische Ausrichtung den Prinzipien der landeseigenen Wissenschafts- und Innovationsstrategie entspricht und die den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg genügen. Die Antragstellung kann fortlaufend erfolgen, die Mittel werden nach Vorliegen der Genehmigung jährlich bereitgestellt. Für eine fristgerechte Bearbeitung sind die Einreichung eines standardisierten Förderansuchens, eine präzise Projektdarstellung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Darüber hinaus sind Informationen zu Projektpartner:innen, Zeitrahmen und geplanter Durchführung beizulegen, und nach Abschluss ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Die Projektbewertung erfolgt anhand festgelegter Kriterien: Qualität und Relevanz des Transfervorhabens, fachliche Eignung und Erfahrung des Projektteams, Struktur und Nachvollziehbarkeit des Gesamttransferkonzepts, Ressourcenplanung sowie Risikomanagement. Förderberechtigt ist ausschließlich die Fachhochschule Salzburg GmbH als Bildungseinrichtung mit Forschungsauftrag. Durch die kontinuierliche Ausschreibung ohne Ausschlussfrist werden langfristig projektbezogene Innovationsimpulse gesetzt. Dies fördert nicht nur den wissenschaftlichen Austausch innerhalb der Hochschule, sondern schafft auch nachhaltige Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft. Interessierte Prüfer:innen finden alle relevanten Formulare sowie detaillierte Richtlinien auf den Webseiten der Salzburger Landesregierung; zusätzliche Fragen werden von der Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden beantwortet.