Zuschuss

Förderung von Forschungsprojekten (Werner Otto Stiftung)

Die Werner Otto Stiftung fördert die medizinische Forschung an Hamburger Krankenhäusern durch die Unterstützung zahlreicher Einzelprojekte. Anträge sind bis zum 13.03.2026 für die Frühjahrssitzung und bis zum 24.07.2026 für die Herbstsitzung einzureichen.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.03. - 24.07.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Förderung der medizinischen Forschung an Hamburger Krankenhäusern durch finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten, insbesondere in Bereichen der Kinder- und Jugendmedizin sowie der translationalen Forschung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalbedarf (exklusive Antragstellende)
  • Wissenschaftliche Geräte
  • Sachmittel (nur in Verbindung mit Personal- oder Gerätekosten)
  • Sonstige projektbezogene Kosten (z. B. Ethikvotum, Tierversuch)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Antragstellende
  • Reine Sachmittelanträge ohne Personal- oder Gerätekosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Medizinische Forschung an Hamburger Krankenhäusern
  • Einreichung vollständiger Antragsunterlagen gemäß Richtlinien
  • Zweckgebundene Verwendung der Mittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantragsformular (ausgefüllt, unterzeichnet, datiert)
  2. Darstellung des Forschungsprojektes (max. 10 Seiten)
  3. Studienplan/Arbeitsprogramm
  4. Stellungnahme Statistik (bei statistischen Verfahren)
  5. Stellungnahme zu Tierversuchen/Stammzellen
  6. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache
  7. Lebenslauf
  8. Literaturverzeichnis eigener Leistungen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Forschungsprojekts
  • Wissenschaftliche und methodische Qualität
  • Relevanz für die Klinikpraxis

Beschreibung

Die Werner Otto Stiftung unterstützt gezielt medizinische Forschungsprojekte an Hamburger Krankenhäusern und angeschlossenen Instituten. Als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts fördert sie insbesondere Vorhaben in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin sowie der translationalen Forschung. Förderfähig sind Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Hamburg; Anträge werden als zweckgebundener Zuschuss gewährt. Für die Frühjahrssitzung des Kuratoriums ist der Antrag bis zum 13.03.2026, 18:00 Uhr einzureichen, für die Herbstsitzung bis zum 24.07.2026, 18:00 Uhr. Insgesamt wurden seit 1969 bereits über 290 Einzelprojekte mit mehr als 13,4 Mio. € unterstützt, was den hohen Stellenwert dieser Initiative unterstreicht.

Gefördert werden Ausgaben für Personalbedarf (ausgenommen Antragstellende), wissenschaftliche Geräte, Sachmittel in Verbindung mit Personal- oder Gerätekosten sowie sonstige projektbezogene Kosten (z. B. Ethikvotum, Tierversuche, Stammzellenarbeit). Nicht berücksichtigt werden Personalkosten für Antragstellende sowie reine Sachmittelanträge. Bewertet werden Projekte nach Innovationsgehalt, wissenschaftlicher und methodischer Qualität sowie Relevanz für die klinische Praxis. Zur Antragstellung sind neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Förderantragsformular eine Projektdarstellung (max. 10 Seiten), Studienplan, Stellungnahmen zu Statistik und Tierversuchen, kurze deutsche Zusammenfassung, Lebenslauf und Literaturverzeichnis eigener Leistungen einzureichen. Durch die strikte Zweckbindung der Mittel wird sichergestellt, dass Forschungsvorhaben optimal unterstützt werden und zur Verbesserung der Patientenversorgung in Hamburg beitragen.

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