Zuschuss

Förderung von Frauen und Gleichstellung

Das Land Tirol unterstützt frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte in Tirol. Förderanträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme online eingereicht werden. Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2028.

Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Ziel der Förderung ist, die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen in Tirol voranzutreiben und die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie Tirol zu unterstützen. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen beitragen, eine ausgewogene Vertretung in Entscheidungsgremien fördern, Rollenstereotype aufbrechen sowie Gewaltprävention und Gewaltschutz stärken.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausfallshaftungen
  • Defizitabdeckungen
  • Schuldendienste

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Tirol bzw. Tätigkeit in Tirol oder im Interesse in Tirol lebender Personen
  • Zielsetzung: gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen und Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie
  • Eigenleistung erforderlich
  • Förderung nur als Anteil der förderbaren Kosten
  • Gewaltprävention und Gewaltschutz muss berücksichtigt werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Projektbeschreibung
  2. Detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des Vorhabens
  3. Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das Gesamtjahr
  4. Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
  5. Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug oder Vereinsstatuten (bei erstmaligem Ansuchen)
  6. Vom vertretungsbefugten Organ unterzeichnete „Checkliste Gewaltprävention“

Beschreibung

Das Land Tirol fördert im Rahmen einer fortlaufenden Zuschusslinie frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte in ganz Tirol. Förderberechtigt sind Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände, sonstige Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die im Landessitz tätig sind oder Interessen von in Tirol lebenden Personen verfolgen. Mit dem Programm wird die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen vorangetrieben und die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie Tirol unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, die zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen beitragen, eine ausgewogene Besetzung von Entscheidungsgremien fördern, Rollenklischees aufbrechen sowie Gewaltprävention und Gewaltschutz stärken.

Förderanträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme online eingereicht werden (Laufzeit 01.01.2024 bis 31.12.2028). Die Zuwendung erfolgt als Anteil an den förderbaren Kosten und setzt eine Eigenleistung voraus. Nicht förderfähig sind Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen und Schuldendienste. Fördernehmer:innen müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben bzw. ihre Tätigkeit in Tirol ausüben. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenkalkulation mit Finanzierungsplan für das Vorhaben und das Gesamtjahr, eine Erklärung über beantragte oder bereits gewährte Förderungen, bei Erstansuchen ein Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug bzw. Vereinsstatuten sowie die vom vertretungsbefugten Organ unterzeichnete „Checkliste Gewaltprävention“. Dieses übersichtlich gestaltete Förderangebot richtet sich an Initiativen, Projektträger:innen und Einzelpersonen, die in Tirol konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung realisieren möchten.

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