Förderung von frauenspezifischen Projekten und Veranstaltungen im Land Salzburg
Vergabe von Basisförderungen und Projektförderungen für frauenspezifische Themen im Bundesland Salzburg zur Stärkung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen. Ansuchen jederzeit elektronisch vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vergabe von Basisförderungen bzw. Projektförderungen für Projekte und Veranstaltungen mit frauenspezifischen Themen. Insbesondere sind darunter Projekte und Initiativen für die Durchsetzung von gesellschaftlicher, rechtlicher und ökonomischer Gleichstellung von Frauen in Form von finanzieller Förderung sowie von Netzwerken, Forschungsprojekten und Grundlagenarbeit, innovativen Pilotprojekten, Gewaltprävention und Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Salzburg
- Kenntnisse weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen
- Professionelle Leistungserbringung
- Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Fraueneinrichtungen
- Handlungsgrundsatz Gender Mainstreaming
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen (e-Government Formular)
- Verwendungsnachweis (e-Government Formular)
Beschreibung
Das Land Salzburg unterstützt mit Direktzuschüssen frauenspezifische Basis- und Projektförderungen, um die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung zu stärken. Gefördert werden unter anderem feministisches Empowerment, Netzwerkarbeit, wissenschaftliche Grundlagenforschung und Pilotprojekte, die Frauen und Mädchen in ihrer individuellen Lebensplanung bestärken. Ein Schwerpunkt liegt auf Gewaltprävention und Öffentlichkeitsarbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie auf Initiativen, die Chancengleichheit und Diversity in Beratung, Sozialarbeit und Unternehmensfinanzierung vorantreiben. Darüber hinaus können Aktionen zur Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Beratung zu Gender-Mainstreaming beantragt werden, um das demokratische Miteinander und den sozialen Zusammenhalt im Bundesland zu fördern.
Förderberechtigt sind Interessensverbände, Vereine und Privatpersonen mit regionalem Wirkungsbereich in Salzburg. Voraussetzung ist neben fachlicher Professionalität ein profundes Verständnis weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit bestehenden Fraueneinrichtungen. Die Einhaltung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes und des Gender-Mainstreaming-Prinzips ist verbindlich. Anträge werden laufend vor Projektbeginn elektronisch über das e-Government-Formular eingereicht, ebenso der abschließende Verwendungsnachweis. Aufgrund der unbefristeten Fristgestaltung können Förderansuchen jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet somit unkomplizierten Zugang zu finanziellen Mitteln und Vernetzungsmöglichkeiten für alle Initiator:innen frauenspezifischer Aktivitäten im Land Salzburg.
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