Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse für Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, FdaG, Fachstelle Freiwilligendienste und Sachsen-Sommer). Gefördert werden Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für pädagogische Begleitung. Antragsfristen: FSJ bis 31.03., FÖJ bis 15.02., FdaG bis 30.09., Fachstelle bis 31.10. und Sachsen-Sommer bis zwei Monate vor Bewilligungsbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Freiwilligendiensten, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken und junge Menschen in sozialen und ökologischen Diensten zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Ausgaben für pädagogische Begleitung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugelassene Maßnahmenträger
- Träger der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen
- Für Einzelprojekte auch andere juristische Personen
- Einhaltung der Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) und der Standards für Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit einem Zuschussprogramm die Durchführung verschiedener Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG), die Fachstelle Freiwilligendienste sowie das Angebot „Sachsen-Sommer“. Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung junger Menschen in sozialen und ökologischen Einsatzfeldern. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, eingetragene Vereine und sonstige juristische Personen, die den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) und den sächsischen Qualitätsstandards entsprechen. Das Programm deckt Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für pädagogische Begleitung ab und ist in den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung, Soziales, Arbeit & Soziales angesiedelt. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme bei 90 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Anträge werden beim Kommunalen Sozialverband Sachsen gestellt. Die Fristen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme: FSJ bis 31. März, FÖJ bis 15. Februar, FdaG bis 30. September, Fachstelle bis 31. Oktober und Sachsen-Sommer spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Bewilligungsbeginn. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und reduziert sich bei paralleler Bundesförderung entsprechend. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung der im JFDG festgelegten Vorgaben sowie der Standards für Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen. Die Förderung bietet zugelassenen Träger:innen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, um Freiwilligendienste qualitativ hochwertig umzusetzen und so das gemeinwohlorientierte Engagement in Sachsen nachhaltig zu stärken.
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