Zuschuss

Förderung von Gedenkstättenfahrten und Israel-Exkursionen

Die Axel Springer Stiftung fördert mehrtägige Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland sowie Israel-Exkursionen für Schülergruppen, Auszubildende und Studierende. Anträge können von Schulen, Universitäten, Vereinen oder Kirchengemeinden gestellt werden.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 60 € pro Teilnehmende:r (Inland), 100 € pro Teilnehmende:r (Ausland)

Förderziel

Förderung von mehrtägigen Gedenkstättenfahrten und Israel-Exkursionen vorrangig für Schülergruppen sowie Auszubildende und Studierende durch Reisekostenzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten (Reisezuschüsse pro Teilnehmer)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Zuschüsse für begleitende Lehrkräfte/Dozenten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss mindestens 4 Monate vor Beginn der Exkursion eingereicht werden
  • Eigenanteil der Teilnehmenden muss in der Kalkulation ausgewiesen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben
  2. Programmentwurf
  3. Kalkulation (mit Eigenanteil und bereits eingeworbenen Mitteln)
  4. Teilnehmerliste

Beschreibung

Die Axel Springer Stiftung unterstützt seit Jahrzehnten mehrtägige Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland sowie thematische Israel-Exkursionen, um historisches Bewusstsein und interkulturellen Austausch zu fördern. Insbesondere Schüler:innen, Auszubildende und Studierende werden durch einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 60 € pro Teilnehmende:m im Inland und 100 € im Ausland entlastet. Die Förderung richtet sich an Gruppen, die eine erinnerungspädagogisch ausgerichtete Reise mit Übernachtungen durchführen und dabei Orte wie KZ-Gedenkstätten, Holocaust-Mahnmal oder bedeutende Museen besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, junge Menschen aktiv in die Auseinandersetzung mit deutscher und europäischer Geschichte einzubinden und Empathie für die vielfältigen Schicksale der Vergangenheit zu entwickeln.

Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Verbände und öffentliche Träger wie Schulen, Berufsschulen, Universitäten, Vereine oder Kirchengemeinden. Ein:e Antragsteller:in reicht mindestens vier Monate vor Reisebeginn ein formloses Anschreiben, einen Programmentwurf, eine detaillierte Kalkulation inklusive Eigenanteil und bereits eingeworbener Mittel sowie eine Teilnehmer:innenliste ein. Begleitende Lehrkräfte oder andere berufstätige Begleiter:innen sind von einer Bezuschussung ausgeschlossen. Da die Entscheidung in der Regel in den vierteljährlichen Vorstandssitzungen getroffen wird, empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht es, Reisevorhaben flexibel zu planen und allen interessierten Gruppen die Chance auf eine Zuschussgewährung zu bieten.

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