Zuschuss

Förderung von Geschwisterkindern (Stiftung Lebenshilfe Duisburg)

Die Stiftung Lebenshilfe Duisburg fördert Geschwisterkinder von Kindern mit Handicap, um ihre soziale und emotionale Entwicklung zu stärken. Fortlaufende Antragstellung möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Stärkung der sozialen, kognitiven und physischen Entwicklung von Geschwisterkindern von Kindern mit Handicap, um ihre besonderen Bedürfnisse und familiären Belastungen auszugleichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geschwisterkind eines Kindes mit Handicap
  • Nachweis besonderer/emotionaler Krisen des Geschwisterkindes
  • Geschwisterkinder von Alleinerziehenden
  • Kurze Erläuterung der Notwendigkeit der Förderung (z. B. Reisegrund)

Bewertungskriterien

  • Berücksichtigung besonderer emotionaler Bedürfnisse
  • Geschwisterkinder von Alleinerziehenden
  • Ganzheitliche Betrachtung der Familiensituation

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe Duisburg ermöglicht Geschwisterkindern von Kindern mit Handicap in Nordrhein-Westfalen eine individuelle Unterstützung durch finanzielle Zuschüsse. Ziel dieser fortlaufenden Förderung ist es, die soziale, kognitive und physische Entwicklung von Geschwisterkindern zu stärken und belastende Familiensituationen auszugleichen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, insbesondere alleinerziehende Eltern, deren Geschwisterkind aufgrund besonderer emotionaler Krisen oder Fürsorgepflichten im Alltag zusätzliche Betreuung und Förderung benötigt. Voraussetzung für eine positive Entscheidung sind der Nachweis der Geschwisterschaft mit einem Kind mit Handicap, die Erläuterung spezifischer Krisensituationen und eine schlüssige Begründung des Förderzwecks – zum Beispiel für eine erholsame Reise oder therapeutische Maßnahmen.

Bei der Auswahl berücksichtig der Stiftungs­vorstand eine ganzheitliche Perspektive auf die Familiensituation. Besondere emotionale Bedürfnisse und die Rahmenbedingungen alleinerziehender Haushalte spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Verfügung über die Mittel erfolgt unbürokratisch und transparent, um die Selbstverwirklichung und soziale Teilhabe der jungen Unterstütztengruppen zu fördern. Die Einreichung der Förderanträge ist jederzeit möglich, wodurch Familien zeitnah auf veränderte Bedürfnisse reagieren können. Mit diesem Engagement leistet die Stiftung Lebenshilfe Duisburg einen wertvollen Beitrag zur Inklusion und stärkt Geschwisterkindern den Rücken, damit sie ihre Potenziale in einem unterstützenden Umfeld entfalten können.

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