Zuschuss

Förderung von Gesellschaften mit Landesbeteiligung

Das Land Tirol fördert seit 12.06.2013 Gesellschaften mit Landesbeteiligung in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Infrastruktur, gemeinnütziger Wohnungsbau, Gesundheit & Soziales sowie Kultur. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Wohnungsbau & Modernisierung Gesundheit Soziales Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.06.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Gesellschaften, an denen das Land Tirol beteiligt ist, zur Stärkung ihrer Aktivitäten in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Infrastruktur, gemeinnütziger Wohnungsbau, Gesundheit und Soziales sowie Kultur.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beteiligungsverhältnis mit dem Land Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jahresbilanz des Förderjahres

Beschreibung

Das Programm „Förderung von Gesellschaften mit Landesbeteiligung“ ermöglicht Unternehmen, an denen das Land Tirol unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, finanzielle Zuschüsse zur Stärkung zentraler Aufgabenbereiche. Seit dem 12. Juni 2013 können Anträge jederzeit eingereicht werden, da die Förderfrist unbefristet läuft. Ziel ist die Unterstützung von Aktivitäten in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Infrastruktur, gemeinnütziger Wohnungsbau, Gesundheit & Soziales sowie Kultur. Als Leistungshöhe steht ein budgetiertes Volumen von rund 195,7 Mio. Euro zur Verfügung, das flexibel nach den individuellen Projektbedarfen ausgeschüttet wird. Die Förderart ist als direkter Zuschuss ausgestaltet und fördert strategisch bedeutsame Vorhaben, die im Eigentumsinteresse des Landes Tirol liegen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein nachweisbares Beteiligungsverhältnis mit dem Land Tirol. Zur Antragseinreichung muss eine Jahresbilanz des Förderjahres vorgelegt werden, die als Grundlage für die Höhe des Zuschusses dient. Das Programm wendet sich an alle Gesellschaften und Unternehmen mit Landesbeteiligung und bietet eine umfassende Förderung von Vorhaben in den genannten Themenfeldern. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Tirol (15. Oktober 2013) als Rechtsgrundlage. Förderinteressierte Unternehmen können sich ausführlich in den jeweiligen Förderrichtlinien sowie auf den Informationsseiten der Abteilung Finanzen des Landes Tirol über Details und Förderkonditionen informieren.

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