Zuschuss

Förderung von (Hoch)Schülerheimen

Unterstützung der Unterbringung von Tiroler StudentInnen und SchülerInnen in (Hoch)Schülerheimen außerhalb Tirols mit bis zu 50 € pro Person und Jahr. Gültig ab 01.01.2023, Anträge jederzeit möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Fördersumme: 50 € pro Person und Jahr

Förderziel

Die Förderung von (Hoch)Schülerheimen soll die Unterbringung von Tiroler StudentInnen bzw. SchülerInnen in Einrichtungen in anderen Bundesländern unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das (Hoch)Schülerheim muss sich außerhalb Tirols befinden und Tiroler StudentInnen bzw. SchülerInnen beherbergen.
  • (Hoch)Schülerheime innerhalb Tirols müssen vom Tiroler Landtag im Rahmen des jeweiligen Voranschlages bestimmt worden sein.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Liste aller Tiroler (Hoch)SchülerInnen mit Name und Adresse
  2. Bilanz bzw. Ausgaben-Einnahmenrechnung für das Jahr der Förderung

Beschreibung

Die Förderung von (Hoch)Schülerheimen in Tirol unterstützt öffentliche und gemeinnützige Träger bei der Unterbringung von Tiroler Student:innen und Schüler:innen in Wohn- und Internatseirichtungen außerhalb des Bundeslands. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 € pro Person und Jahr werden die Kosten für Unterkunft und Betreuung in (Hoch)Schülerheimen in anderen Bundesländern abgefedert. Anträge können fortlaufend ab dem 01.01.2023 eingereicht werden, wobei die Auszahlung jährlich erfolgt und auf den im jeweiligen Landesbudget hinterlegten Organisationslisten basiert.

Gefördert werden jene (Hoch)Schülerheime, die außerhalb Tirols liegen und nachweislich Tiroler Student:innen bzw. Schüler:innen beherbergen. Einrichtungen innerhalb Tirols können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen des Landesvoranschlages vom Tiroler Landtag ausgewiesen sind. Als Voraussetzung für den Zuschuss sind eine vollständige Teilnehmendenliste mit Namen und Adressen sowie eine aktuelle Bilanz- oder Ausgaben-Einnahmenrechnung einzureichen. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, den Bildungs- und Ausbildungsstand junger Tiroler:innen zu stärken, indem finanzielle Hürden bei der Unterbringung in externen Internaten gemindert werden. Zuständig für die Abwicklung ist das Sachgebiet Budgetwesen des Landes Tirol.

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