Förderung von (Hoch)Schülerheimen
Unterstützung der Unterbringung Tiroler StudentInnen und SchülerInnen in (Hoch)Schülerheimen außerhalb Tirols mit bis zu 50 € pro Person und Jahr. Gültig seit 01.01.2023, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Unterbringung von Tiroler StudentInnen bzw. SchülerInnen in (Hoch)Schülerheimen in anderen Bundesländern und Unterstützung der im Landesbudget festgelegten (Hoch)Schülerheime innerhalb Tirols.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das (Hoch)Schülerheim muss sich außerhalb Tirols befinden und Tiroler StudentInnen bzw. SchülerInnen beherbergen.
- (Hoch)Schülerheime innerhalb Tirols müssen vom Tiroler Landtag im Rahmen des jeweiligen Voranschlages festgelegt sein.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Liste aller Tiroler (Hoch)SchülerInnen mit Name und Adresse
- Bilanz bzw. Ausgaben-Einnahmenrechnung für das Jahr der Gewährung (bei (Hoch)Schülerheimen innerhalb Tirols)
Beschreibung
Die Förderung von (Hoch)Schülerheimen in Tirol unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, Tiroler Student:innen und Schüler:innen in Internaten und Heimstätten außerhalb des Bundeslands adäquat unterzubringen. Pro geförderter Person stehen jährlich bis zu 50 € bereit, um die Auslagen für Miete, Verpflegung und Betreuung zu mildern. Gleichzeitig werden jene (Hoch)Schülerheime innerhalb Tirols bedacht, die im jeweiligen Landesbudget vom Tiroler Landtag ausgewiesen sind. Die Förderung besteht seit dem 01.01.2023 und ermöglicht durch fortlaufende Antragsmöglichkeiten eine kontinuierliche Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bildungsstätten. Öffentlichen Einrichtungen wird so eine zielgerichtete Förderung geboten, die den Lern- und Lebensalltag von Tiroler Studierenden und Schüler:innen in anderen Bundesländern sowie im Inland nachhaltig unterstützt.
Voraussetzung für die Zuerkennung der Zuschüsse ist zum einen ein Nachweis, dass das (Hoch)Schülerheim außerhalb Tirols betrieben wird und Tiroler Student:innen oder Schüler:innen beherbergt. Für Einrichtungen im Land Tirol ist eine verbindliche Aufnahme in den Voranschlag des Tiroler Landtags erforderlich. Zur Antragstellung ist eine vollständige Liste aller untergebrachten Tiroler Teilnehmer:innen mit Name und Adresse beizulegen. Heime innerhalb Tirols legen zudem die Jahresbilanz oder eine Ausgaben-Einnahmenrechnung für das Antragsjahr vor. Die einmal jährlich mögliche Antragseinreichung erfolgt laufend ohne feste Fristen und gewährleistet eine transparente und effiziente Abwicklung im Rahmen des Landesförderwesens.