Förderung von Hubschraubertransporten auf Almen
Zuschuss zu den Transportkosten (Hubschrauber) auf Almen für Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen im Rahmen der De-minimis Regelung. Anträge sind vor Durchführung des Fluges zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, Investitionen auf Almen zu ermöglichen, ohne zusätzliche Wegebauten durchzuführen, und das bestehende Fußwegenetz sowie Viehtriebwege zu erhalten.
Förderfähige Ausgaben
- Transportkosten für Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewirtschaftung einer Alm im Almkataster Salzburg
- Nachweis der Almauftriebsliste des vorangegangenen Kalenderjahres
- Transport muss für ordnungsgemäße Almwirtschaft erforderlich sein
- Ausschluss von Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Almname und Almbetriebsnummer sowie Hofkarte inkl. KG- und Gst.-Nummer
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag des ausführenden Transportunternehmens
- Almauftriebsliste des vorangegangenen Kalenderjahres
Beschreibung
Die Förderung für Hubschraubertransporte auf Almen in Salzburg unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Personenvereinigungen bei Investitionen in Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen ohne aufwendigen Wegebau. Ziel ist es, die bestehende Erschließung durch Fußwegenetz und Viehtriebwege dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig wirtschaftliche Almprojekte zu realisieren. Gefördert werden Transportkosten im Rahmen der De-minimis-Regelung mit einer Zuschussquote von bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 10.000 € pro Jahr. Antragsberechtigt sind Förderungswerber:innen, die eine Alm im Salzburger Almkataster bewirtschaften und die ordnungsgemäße Almwirtschaft durch den Transport mittels Hubschrauber nachweisen können. Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind vom Programm ausgeschlossen.
Für die Antragstellung sind vorab folgende Unterlagen einzureichen: Almname, Almbetriebsnummer und Hofkarte inklusive KG- und Gst.-Nummer, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kostenvoranschlag des Transportunternehmens sowie die Almauftriebsliste des vorangegangenen Kalenderjahres. Nur Transportkosten, die ab dem Datum der Antragstellung anfallen, können berücksichtigt werden. Bei Bewilligung gelten Fristen für die Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise: spätestens zwölf Monate nach Genehmigung beziehungsweise sechs Monate nach Fertigstellung des Transports. Die Fördermaßnahme läuft bis zum 31. Dezember 2027, eine Antragstellung ist kontinuierlich möglich. Durch die gezielte finanzielle Unterstützung können Bewirtschafter:innen in Salzburg ihre Almprojekte nachhaltiger und wirtschaftlicher umsetzen, ohne das sensible Alm- und Weidelandschaftsnetz weiter zu belasten.
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