Zuschuss

Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität

Förderung innovativer und wissensvermittelnder Projekte im Fischereisektor Schleswig-Holsteins mit Fokus auf den Schutz und die Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme in Schleswig-Holstein.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • kurzlebige Wirtschaftsgüter
  • Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten
  • Betriebskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Anschaffung und Einbau gebrauchter Wirtschaftsgüter
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss mit dem EMFAF 2021–2027 in Einklang stehen
  • Bindungsfrist von 5 Jahren für erworbene und hergestellten Gegenstände
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

Bewertungskriterien

  • Erreichen des festgelegten Schwellenwerts der Projektauswahlkriterien

Beschreibung

Im Fischereisektor Schleswig-Holsteins eröffnet ein attraktives Zuschussangebot die Chance, zukunftsweisende Entwicklungen voranzutreiben und den Wissenstransfer nachhaltig zu stärken. Zielgerichtet werden Projekte unterstützt, die Innovationen in Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben realisieren und dabei den Schutz sowie die Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität fördern. Besonders KMU, Bildungseinrichtungen, Verbände, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Institutionen können davon profitieren. Ein Schwerpunkt liegt auf ökologisch nachhaltigen Fangtechniken, energieeffizienten Verfahren und Maßnahmen zur Vermeidung von Beifängen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die Forschungsergebnisse systematisch in die Praxis übertragen und die Eigenorganisation des Sektors stärken. Die Förderquote beträgt 100 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021–2027.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da das Programm keiner festen Frist unterliegt. Voraussetzung für die Förderung ist die Übereinstimmung mit dem EMFAF-Programm, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie die Einhaltung einer fünfjährigen Bindungsfrist für angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter. Kurzlebige Güter, Reparaturarbeiten, Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen und gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen. Über die Vergabe entscheidet ein transparentes Punktesystem anhand festgelegter Projektauswahlkriterien, bei dem jedes Vorhaben einen Schwellenwert erreichen muss. Der Auswahlprozess gewährleistet eine faire Verteilung der aktuell verfügbaren Mittel und unterstützt innovative Initiativen, die einen messbaren Beitrag zur ökologischen Stabilität der Binnen- und Küstengewässer Schleswig-Holsteins leisten.

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