Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (Gruppenförderung)
Direkte Fördermittel für private und öffentliche Rechtsträger institutioneller Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg. Gültig seit 01.01.2023, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Landesbetrieben und privaten Trägern zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Salzburg. Private Rechtsträger erhalten zusätzlich eine Förderung in Höhe von 6 % der Basisförderung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung muss allgemein zugänglich sein (ohne Ansehung von Herkunft, Sprache, physischer oder psychischer Konstitution und Religion)
- Bedarf an der jeweiligen Organisationsform muss gemäß § 52 Abs. 2 bestehen
- Betrieb muss nicht gewinnorientiert sein (§ 52 Abs. 3)
- Rechtsträger muss die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und den zugehörigen Verordnungen erfüllen
- Gemeinde, Gemeindeverband oder Land als Rechtsträger für betriebsähnliche Einrichtungen des Landes
Beschreibung
Die Gruppenförderung institutioneller Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg stellt seit dem 01.01.2023 eine kontinuierliche Finanzierungsquelle dar, um den Betrieb und die Qualität von Krippen, Kindergärten und Horten zu sichern. Öffentliche Träger:innen wie Gemeinden, Gemeindeverbände und Landesbetriebe profitieren ebenso von direkten Zuschüssen wie private, gemeinnützige Organisationen. Letztere erhalten sogar eine zusätzliche Förderung in Höhe von 6 % auf die Basisförderung. Die Mittel fließen bedarfsgerecht in Ausstattungs-, Personal- und Betriebskosten und tragen dazu bei, flächendeckende Betreuungsplätze in Salzburg aufrechtzuerhalten und auszubauen. Dank der formfreien, laufenden Antragstellung lässt sich die Unterstützung flexibel an aktuelle Entwicklungen und Betreuungsbedürfnisse anpassen.
Interessent:innen sind alle nicht gewinnorientierten Rechtsträger:innen institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die die gesetzlichen Vorgaben des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes erfüllen. Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Zugänglichkeit für alle Kinder unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion oder körperlicher und psychischer Konstitution sowie ein tatsächlicher Betreuungsbedarf gemäß § 52 Abs. 2. Die Gewährung der Mittel unterstützt eine inklusive Bildungslandschaft und sichert faire Rahmenbedingungen für Träger:innen und Familien gleichermaßen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine bedarfsgerechte Planung und langfristige Betriebssicherheit gewährleistet wird. Interessierte Einrichtungen erhalten ausführliche Informationen und Antragsunterlagen beim Amt der Salzburger Landesregierung.