Förderung von Institutionen der Delogierungsprävention
Förderung in Vorarlberg für Institutionen, die Delogierungen durch Information, Beratung und Vernetzungsarbeit aktiv verhindern. Anträge können unbefristet gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Institutionen, die durch Information und Beratung von Privatpersonen, Gemeinden, Wohnbauträgern und sozialen Einrichtungen versuchen, Delogierungen (Zwangsräumungen von Wohnungen) aktiv zu vermeiden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikationen für Delogierungsprävention
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept mit Leistungsbeschreibung
- Bilanz bzw. Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Beschreibung
Förderung von Institutionen der Delogierungsprävention: In Vorarlberg wird ein Zuschussprogramm angeboten, das Institutionen unterstützt, Delogierungen durch gezielte Informations-, Beratungs- und Vernetzungsarbeit aktiv zu verhindern. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die als Ansprechstelle für Betroffene und Systempartner:innen fungieren, Clearing- und Erstkontaktstellen betreiben sowie Präventionsmodelle gemeinsam mit Kommunen, Wohnbauträger:innen und sozialen Einrichtungen entwickeln. Die Maßnahmen umfassen zudem die Erarbeitung von Handlungsstrategien, Koordination aller Projektpartner:innen, Evaluation und Dokumentation sowie die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Zuschuss wird unbefristet und fortlaufend gewährt. Antragstellende müssen fachliche Qualifikationen im Bereich Delogierungsprävention nachweisen und folgende Unterlagen einreichen: ein Unternehmenskonzept mit Leistungsbeschreibung, Bilanz bzw. Rechnungslegung, einen aktuellen Tätigkeitsbericht sowie eine Leistungsvereinbarung. Der Zuwendungsgeber ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration. Mit dieser Förderung wird ein Beitrag geleistet, um den Verlust von Wohnraum nachhaltig zu reduzieren und Betroffene frühzeitig in ihrer rechtlichen, sozialen und finanziellen Situation zu stärken.
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