Zuschuss

Förderung von Institutionen im Bereich der Initiative Gemeinde 2030

Förderung von Institutionen im Bereich der Initiative Gemeinde 2030 in Salzburg zur Unterstützung von Gemeinden, Städten und Regionen in ihrer strategischen Neuorientierung und Projektumsetzung. Gültig seit 13.12.2016, unbegrenzt, Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.12.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Unterstützung von Gemeinden, Städten und Regionen in ihrer strategischen Neuorientierung, bei der Entwicklung konkreter Projekte und Maßnahmen sowie Begleitung der Projektumsetzung mit Schwerpunkt auf Raumordnung, Stadtplanung, Baukultur, Ortsbildpflege, Infrastruktur, Mobilität, Kulturlandschaft und Erholung des Wohnumfeldes und des Freiraumes.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer gültigen Fördervereinbarung (abgeschlossen am 04.01.2016)
  • Abstimmung der geplanten Tätigkeiten mit der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
  • Einreichung eines detaillierten Förderansuchens gemäß Fördervereinbarung
  • Beigabe von Tätigkeitsbericht des Vorjahres, Rechnungsabschluss samt Prüfbericht, Arbeitsprogramm des laufenden Jahres und Vorschau
  • Einholung der Ressortgenehmigung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detailliertes Förderansuchen
  2. Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  3. Rechnungsabschluss des Vorjahres samt Prüfbericht
  4. Arbeitsprogramm des laufenden Jahres
  5. Vorschau

Beschreibung

Im Bundesland Salzburg fördert eine öffentliche Zuschussmaßnahme Institutionen im Rahmen der Initiative „Gemeinde 2030“ bei der strategischen Neuorientierung und Umsetzung konkreter Projekte. Im Fokus stehen dabei die Handlungsfelder Raumordnung und Stadtplanung, Baukultur und Ortsbildpflege sowie infrastrukturelle wie mobilitätsbezogene Maßnahmen. Darüber hinaus fließen Fördermittel in die Entwicklung und Pflege von Kulturlandschaften sowie in die Erholung und Attraktivität des Wohnumfeldes und freier Landschaftsräume. Der unbefristete Fördertopf ist seit dem 13. Dezember 2016 geöffnet, Anträge können kontinuierlich eingereicht werden und bieten Kommunen, Städten und Regionen die Möglichkeit, planungsrechtliche und bauliche Erneuerungsprozesse gemeinsam mit Bürger:innen zu gestalten und zu realisieren.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, Städte und regionale Zusammenschlüsse in Salzburg. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine bereits bestehende Fördervereinbarung (seit 04. Jänner 2016), die Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen, sowie die Vorlage eines detaillierten Förderansuchens gemäß Vereinbarung. Dem Antrag sind ein Tätigkeitsbericht des Vorjahres, der geprüfte Rechnungsabschluss, das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres sowie eine Vorschau beizulegen. Nach positiver inhaltlicher Prüfung durch die Abteilung 10 erfolgt die Auszahlung als Zuschuss. Diese kontinuierliche Unterstützung zielt darauf ab, die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken und ihre langfristige Entwicklung durch fachliche Begleitung und finanzielle Förderung zu sichern.

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