Zuschuss

Förderung von Institutionen im Bereich von Raumordnungsgrundlagen

Jährliche Subvention des Sach- und Personalaufwandes für Aufgaben des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen im Bereich Raumforschung und Grundlagenforschung für die Raumplanung.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung des Sach- und Personalaufwandes des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen (SIR) im Bereich der Raumforschung bzw. Grundlagenforschung für die Raumplanung.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachaufwand
  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegende Fördervereinbarung (abgeschlossen am 13.08.1999)
  • Abstimmung der Tätigkeiten mit der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
  • Ein detailliertes Förderansuchen gemäß Fördervereinbarung einreichen
  • Beilagen: Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  • Beilagen: Rechnungsabschluss des Vorjahres samt Rechnungsprüfung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  2. Rechnungsabschluss des Vorjahres samt Rechnungsprüfung
  3. Arbeitsprogramm des laufenden Jahres (Vorschau)

Bewertungskriterien

  • Prüfung des Tätigkeitsberichtes
  • Prüfung des Verwendungsnachweises
  • Prüfung des Jahresprogrammes

Beschreibung

Das Programm „Förderung von Institutionen im Bereich von Raumordnungsgrundlagen“ des Landes Salzburg unterstützt jährlich das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) bei der Durchführung wissenschaftlicher Raumforschungs- und Grundlagenprojekte. Öffentliche Einrichtungen können im Rahmen dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit Zuschüsse beantragen, um sowohl Sachaufwand als auch Personalaufwand für zentrale Aufgaben der Raumplanung zu decken. Die Maßnahme zielt darauf ab, fundierte Erkenntnisse im Bereich der örtlichen und überörtlichen Raumordnung zu erzeugen und die Basis für landesweite Planungen zu stärken. Durch die enge Abstimmung mit der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen – wird sichergestellt, dass die geförderten Aktivitäten kontinuierlich auf aktuelle Fragestellungen und strategische Zielsetzungen des Landes ausgerichtet sind.

Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen der seit dem 13. August 1999 gültigen Fördervereinbarung sowie ein detailliertes Förderansuchen inklusive Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss des Vorjahres und einer Vorschau auf das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres. Nach positiver inhaltlicher Prüfung durch die Abteilung 10 und Einholung der Ressortgenehmigung erfolgt die Auszahlung als Zuschuss. Die Bewertung orientiert sich an der Qualität des Tätigkeitsberichtes, des Verwendungsnachweises und des vorgelegten Jahresprogrammes. Dank der unbefristeten Antragsfrist können öffentliche Institutionen jederzeit einen Antrag einreichen und so zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Raumordnung in Salzburg beitragen. Interessierte Institutionen im Bereich Raumordnungsgrundlagen erhalten umfassende Informationen direkt beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen.

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