Förderung von Investitionen des ländl. Wegenetzes - Erhöhung der Verkehrssicherheit (Modell VBG)
Beihilfen für Investitionen zur Verbesserung des ländlichen Wegenetzes und Erhöhung der Verkehrssicherheit in ganzjährig bewohnten Gebieten in Vorarlberg. Gültig von 01.01.2019 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Verbesserung des ländlichen Wegenetzes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im ländlichen Raum in ganzjährig bewohnten Gebieten (Modell Vorarlberg).
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Auftritt als einzelner Interessent
- Interessentengemeinschaft auf Grund freier Vereinbarung
- Zusammenschluss mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. Güterweggenossenschaften, Straßengenossenschaften)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Die Förderung unterstützt Kommunal- und Regionalvereinigungen sowie Genossenschaften in Vorarlberg bei Investitionen zur umfassenden Erneuerung und Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Verkehrswege in ganzjährig bewohnten Gebieten und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Nutzer:innen. Mit finanziellen Zuschüssen wird das Fundamente für moderne, belastbare Güter- und Feldwege gelegt, sodass ländliche Regionen besser an wirtschaftliche Zentren angebunden werden und landwirtschaftliche Betriebe ihre Erzeugnisse effizienter transportieren können. Die Maßnahme leistet somit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Infrastruktur, fördert Mobilität und schützt Verkehrsteilnehmer:innen durch gezielte Maßnahmen wie Wegeverbreiterungen, Oberflächenverbesserungen und Sicherheitsabsicherungen.
Anspruchsberechtigt sind einzelne Interessent:innen, Interessentengemeinschaften auf Basis freier Vereinbarungen sowie Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit, beispielsweise Güterweg- oder Straßengenossenschaften. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich, da die Förderrichtlinie seit dem 01.01.2019 unbefristet gilt. Zur Einreichung sind ein vollständig ausgefüllter Förderungsantrag und eine verpflichtende Erklärung vorzulegen. Die Förderungszusage erfolgt schriftlich und kann mit Auflagen versehen sein. Die Abwicklung und Kontrolle der zweckentsprechenden Mittelverwendung übernimmt die zuständige Förderungsabwicklungsstelle. Damit entsteht ein verlässlicher Rahmen für nachhaltige Investitionen, die zur Vitalität und Verkehrssicherheit im ländlichen Raum Vorarlbergs beitragen.