Zuschuss

Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete (Güterwegrichtlinien)

Unterstützung von Investitionen für den Bau, Umbau und die Instandsetzung von Wegen zur landschaftsschonenden Erschließung ländlicher Gebiete in Vorarlberg. Laufende Antragsstellung seit 01.01.2019 ohne zeitliche Begrenzung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Beihilfen zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch eine landschaftsschonende Erschließung von Siedlungs-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturflächen. Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen für die Errichtung, den Umbau und die Instandsetzung von Wegen im Sinne der Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete (Güterwegrichtlinien).

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Wegen
  • Umbau von Wegen
  • Instandsetzung von Wegen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Als Förderungswerber können natürliche Personen, Personenvereinigungen (insbesondere auf Basis des Güter- und Seilwegelandesgesetzes, Landesstraßengesetzes oder Flurverfassungsgesetzes) sowie sonstige juristische Personen, Gemeinden oder Gemeindeverbände auftreten.
  • Einhaltung der Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes und des Wasserhaushalts; naturnahe und ressourcenschonende Bauweisen sowie die allgemeinen Regeln der Technik und Richtlinien für das Straßenwesen (RVS) sind zu beachten.
  • Errichtung von Wegen nur unter der Bedingung, dass der Förderungswerber den Weg im Rahmen eines Routenkonzeptes für Mountainbiken zur Verfügung stellt.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Die „Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete“ in Vorarlberg unterstützt seit dem 1. Januar 2019 unbefristet engagierte Förderungswerber:innen wie Privatpersonen, Interessenverbände, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen bei der landschaftsschonenden Anbindung von Siedlungs-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturflächen. Durch die vergabespezifische Form der direkten Zuschüsse werden nachhaltige Verbesserungen der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum erzielt. Die Maßnahmen orientieren sich an den Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes, des Wasserhaushalts und den Richtlinien für das Straßenwesen (RVS), um einen ressourcenschonenden und technisch einwandfreien Ausbau sicherzustellen. Anträge können ganzjährig gestellt werden, ohne dass eine Fristlimitierung besteht.

Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen für Errichtung, Umbau und Instandsetzung von Güterwegen. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Bereitstellung der Wege im Rahmen eines Mountainbike-Routenkonzepts auf Basis einer landesüblichen Vereinbarung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personenvereinigungen (beispielsweise gemäß Güter- und Seilwegelandesgesetz, Landesstraßengesetz oder Flurverfassungsgesetz), sonstige juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die schriftliche Förderzusage verweist auf die Verpflichtungserklärung und legt etwaige Auflagen fest. Für die Einreichung sind ein vollständig ausgefüllter Förderungsantrag sowie eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Abwicklung sowie die Kontrolle der zweckentsprechenden Mittelverwendung obliegen dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.

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