Zuschuss

Förderung von Jugendgruppen

Unbürokratische finanzielle Unterstützung für anerkannte Jugendgruppen und -gemeinschaften in Meppen bei Fahrten, Aktionen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Ausstattung. Schriftliche Anmeldung mindestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn, spätestens bis 01.04. eines Jahres.

Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Förderung von Jugendwanderungen, -fahrten und -lagern, internationalen Begegnungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Gruppenleitern, außerschulischen Bildungsmaßnahmen, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten für den allgemeinen Gruppenbedarf sowie Unterstützung in sozialen Härtefällen für Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften mit Sitz in Meppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Jugendwanderungen, -fahrten und -lager
  • Internationale Begegnungen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Gruppenleitern
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen
  • Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten
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Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene
  • Wohnsitz der Teilnehmenden in der Stadt Meppen
  • Durchführung durch einen anerkannten volljährigen Gruppenleiter mit Jugendgruppenleiterausweis oder Pädagogen
  • Schriftliche Anmeldung mindestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn, spätestens bis 01.04. des Jahres
  • Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anmeldung der Maßnahme
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenvoranschlag oder Kostenschätzung
  4. Verwendung der vorgesehenen Vordrucke

Beschreibung

Die Stadt Meppen bietet eine unbürokratische Zuschussmöglichkeit für anerkannte Jugendgruppen und -gemeinschaften mit Sitz in Meppen. Gefördert werden Jugendwanderungen, -fahrten und -lager ebenso wie internationale Begegnungen und außerschulische Bildungsmaßnahmen. Auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Gruppenleiter:innen sowie die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräte für den allgemeinen Gruppenbedarf werden unterstützt. In sozialen Härtefällen kann zusätzlich eine Sonderförderung gewährt werden. Eine schriftliche Anmeldung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04. des laufenden Jahres erfolgen. Die Projektunterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kostenvoranschlag oder eine Kostenschätzung sowie die Verwendung der vorgesehenen Vordrucke. Die Abrechnung ist bis spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme einzureichen.

Teilnahmeberechtigt sind Jugendgruppen und -gemeinschaften, die auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind und deren Teilnehmende ihre Hauptwohnung in der Stadt Meppen haben. Alle Maßnahmen sind von einer volljährigen, anerkannten Leitungsperson mit gültigem Jugendgruppenleiterausweis oder einer pädagogischen Fachkraft durchzuführen. Diese Förderung stärkt das Engagement junger Menschen, fördert demokratisches Miteinander und ermöglicht wertvolle Lernerfahrungen außerhalb des schulischen Rahmens. Die kontinuierlich geöffneten Fördermöglichkeiten bieten Vereinen und kirchlichen Trägern attraktive Planungssicherheit. Potenzielle Antragsteller:innen werden ermutigt, frühzeitig Ihre Unterlagen zusammenzustellen, um projektorientierte Aktivitäten und Begegnungen planen zu können.

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