Förderung von Jugendprojekten und -aktivitäten an Jugendliche
Förderung von Projekten und Aktivitäten einzelner oberösterreichischer Jugendlicher. Anträge im 1. Quartal des Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von einzelnen oö. Jugendlichen. Die Projekte und Aktivitäten müssen von Jugendlichen durchgeführt werden; Zielgruppe sind vorwiegend Jugendliche.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einzelne oö. Jugendliche
- Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ und der Fördergrundsätze des JugendReferates
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Onlineformular
- Finanzierungsplan
- Projektdarstellung
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und eigenverantwortlich Projekte oder Aktivitäten umsetzen möchten. Gefördert werden Maßnahmen, die von Jugendlichen (Einzelpersonen) eigenständig geplant und durchgeführt werden, wobei sich der Schwerpunkt auf jugendbezogene Themen aus den Bereichen Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales erstreckt. Mittel aus dieser Zuwendung können etwa für Workshops, soziale Initiativen oder kreative Aktionen eingesetzt werden, die zur Stärkung sozialer Kompetenzen, Identitätsbildung und gesellschaftlicher Beteiligung Jugendlicher beitragen. Anträge können fortlaufend im 1. Quartal eines Jahres eingebracht werden. Voraussetzungen sind der Nachweis als einzelne:r oö. Jugendliche:r sowie die Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und der Fördergrundsätze des JugendReferates.
Für eine vollständige Antragstellung sind ein ausgefülltes Onlineformular, ein detaillierter Finanzierungsplan und eine ausführliche Projektdarstellung vorzulegen. Bei Bedarf können zusätzliche Nachweise oder Originalbelege angefordert werden. Die Kommission beurteilt die Anträge auf Basis der jugendrelevanten Bedeutung, der Nachhaltigkeit der Wirkung und der geplanten Zielgruppenarbeit. Als Zielgruppe gelten vorrangig Personen bis 25 Jahren, wobei auch Begleitpersonen in die Konzeption einbezogen werden können. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss; eine Abrechnung und Verwendungsnachweise sind entsprechend den Vorgaben fristgerecht einzureichen. Insgesamt bietet dieses Angebot eine unkomplizierte Möglichkeit, eigeninitiativ Projekte umzusetzen und damit einen Beitrag zur Gemeinschaft und persönlichen Entwicklung junger engagierter Menschen in Oberösterreich zu leisten.
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