Förderung von Jugendprojekten und -aktivitäten an Vereine
Fördert Projekte und Aktivitäten von Vereinen für oberösterreichische Jugendliche. Anträge im 1. Quartal des Jahres bzw. bis 1. Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von Vereinen (die nicht im oö. Landesjugendbeirat vertreten sind) für oberösterreichische Jugendliche, um die Jugendarbeit zu stärken und jungen Menschen vielfältige Entwicklungs- und Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Investitionskosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ
- Einhaltung der Fördergrundsätze der Gruppe Jugend
- Vereine dürfen nicht im oö. Landesjugendbeirat vertreten sein
- Tätigkeit in Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Onlineformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Finanzierungsplan
- Projektdarstellung
- aktueller Vereinsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Antragseingangs
- Einhaltung der Fördergrundsätze
- Vollständigkeit der Unterlagen
Beschreibung
Mit einem zielgerichteten Zuschuss stärkt das Land Oberösterreich das Engagement von Vereinen und Interessensvertretungen, die abseits des Landesjugendbeirats innovative Projekte für Kinder und Jugendliche bis etwa 25 Jahre realisieren. Im Fokus stehen Maßnahmen aus den Bereichen Kinder und Jugendliche, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie sowie Arbeit & Soziales, die jungen Menschen vielfältige Entwicklungs- und Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen. Der Zuschuss deckt Personalkosten, Sachkosten, Investitionsvorhaben und Reisekosten ab, um Spielräume für kreative Aktionen, demokratische Partizipation und soziale Vernetzung zu schaffen. Förderziel ist es, die außerschulische Jugendarbeit in Oberösterreich nachhaltig zu intensivieren und lokale Initiativen zu stärken – von Workshops über Freizeiten bis hin zu gemeinwohlorientierten Aktionen.
Einreichung & Fristen: Interessierte Vereine reichen ihre Anträge im ersten Quartal des Jahres online ein, spätestens bis zum 1. Dezember. Für Investitionsmaßnahmen gilt ein Mindestzeitraum von zwei Monaten vor Projektbeginn, Ferienspiele sind bis spätestens 31. August anzumelden. Voraussetzungen: Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, der Fördergrundsätze der Gruppe Jugend und ein Sitz in Oberösterreich. Nicht gefördert werden Vereine, die im oö. Landesjugendbeirat vertreten sind. Erforderliche Unterlagen sind das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Onlineformular, ein Finanzierungsplan, eine Projektdarstellung sowie ein aktueller Vereinsregisterauszug. Die Vergabe erfolgt nach Eingang, Einhaltung der Förderprinzipien und Vollständigkeit der Unterlagen. Durch diese transparente Struktur und klare Bewertungskriterien werden innovative Jugendarbeitsmodelle optimal unterstützt und nachhaltig verankert.